Bestattung in Leichentuch soll in Leverkusen erlaubt werden

Die Bestattung in Leichentuch soll in Leverkusen erlaubt werden. In einer bahnbrechenden Entscheidung plant die Stadt Leverkusen, das Verbot der Bestattung in Leichentüchern aufzuheben. Bisher war es in Deutschland üblich, dass Verstorbene in Särgen beigesetzt wurden. Diese Neuregelung würde es den Bürgern ermöglichen, ihren letzten Weg auf eine persönlichere und natürlichere Weise zu gestalten. Die Diskussion über die Zulässigkeit der Bestattung in Leichentüchern hat bereits zu kontroversen Debatten geführt. Befürworter argumentieren, dass dies eine emotionalere Abschiednahme ermöglichen würde, während Gegner Bedenken hinsichtlich Hygiene und Umweltschutz äußern. Es bleibt abzuwarten, wie diese Entscheidung die Bestattungskultur in Leverkusen und möglicherweise auch darüber hinaus beeinflussen wird.

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Leverkusen erwägt Bestattungen ohne Sarg und im Leichentuch zu erlauben

In Leverkusen könnten Bestattungen ohne Sarg und im Leichentuch bald als Ausnahme auf den Friedhöfen erlaubt werden. Ein Ratsantrag der SPD sieht eine Überarbeitung des §9 der Friedhofssatzung vor, um ressourcenschonende und ökologisch nachhaltige Bestattungsoptionen zu fördern. Dies soll die kulturelle und religiöse Vielfalt der Stadt respektieren und umweltfreundliche Bestattungen ermöglichen.

Der Antrag bezieht sich explizit auf islamische Bestattungsriten, die die Rückkehr des Körpers zur Erde symbolisieren und im Einklang mit den Prinzipien der Einfachheit und Bescheidenheit stehen. Der Medizinische Dienst der Stadt unterstützt den Vorschlag unter bestimmten Voraussetzungen. So dürfen Verstorbene mit infektiösen Erkrankungen nicht im Leichentuch beerdigt werden, und der Transport des Leichnams zum Friedhof muss im Sarg erfolgen. Zudem wird empfohlen, die Beisetzung innerhalb eines bestimmten Zeitrahmens nach dem Tod durchzuführen.

Leverkusen prüft Ausnahme für umweltfreundliche Bestattungen im Leichentuch

Leverkusen prüft Ausnahme für umweltfreundliche Bestattungen im Leichentuch

Im Gegensatz zu anderen Bundesländern sieht das Bestattungsgesetz in NRW keine ausdrückliche Sargpflicht vor. Die Verwendung von Särgen für Bestattungen wird in den meisten Bundesländern als selbstverständlich angesehen. Ein Antrag der CDU-Fraktion zur Einführung einer Sargpflicht wurde vom Düsseldorfer Landtag mehrheitlich abgelehnt. Am Montag wird der Leverkusener Stadtrat über den Antrag der SPD entscheiden.

Uwe Köhler

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