Björn Höcke: Staatsanwaltschaft verlangt Freiheitsstrafe auf Bewährung
Die Staatsanwaltschaft hat in dem Verfahren gegen den rechtsextremen Politiker Björn Höcke eine Freiheitsstrafe auf Bewährung beantragt. Der Vorsitzende des thüringischen AfD-Landesverbands wird beschuldigt, Volksverhetzung begangen zu haben. Die Anklage wirft Höcke vor, in einer Rede im Jahr 2017 ausschließende und diskriminierende Äußerungen getätigt zu haben, die geeignet waren, die Menschenwürde von Minderheiten zu verletzen. Die Staatsanwaltschaft ist der Ansicht, dass Höcke mit seiner Rede die öffentliche Ordnung gestört habe und fordert deshalb eine angemessene Strafe. Der Prozess gegen Höcke wird in den kommenden Wochen fortgesetzt.
Staatsanwaltschaft fordert Freiheitsstrafe gegen Björn Höcke auf Bewährung
Im Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke vor dem Landgericht in Halle wegen der mutmaßlichen Verwendung einer verbotenen NS-Parole hat die Staatsanwaltschaft eine Bewährungsstrafe gefordert.
Staatsanwalt Benedikt Bernzen beantragte am Montag in seinem Plädoyer eine Freiheitsstrafe von acht Monaten, die zu zwei Jahren Bewährung ausgesetzt werden soll. Die Staatsanwaltschaft forderte außerdem, dem Vorsitzenden des vom Thüringer Verfassungsschutz als gesichert rechtsextrem eingestuften AfD-Landesverbands für die Dauer von zwei Jahren abzusprechen, öffentliche Ämter zu bekleiden.
Zudem solle Höcke 10.000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung, etwa die KZ-Gedenkstätte Buchenwald, zahlen. Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole dauert länger als geplant.
Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole dauert länger als geplant
Björn Höcke und die „Alles für Deutschland“-Falle
Der Thüringer AfD-Vorsitzende Björn Höcke habe sich der Verwendung von Kennzeichen ehemaliger nationalsozialistischer Organisationen schuldig gemacht, sagte Bernzen. Im Anschluss sollte die Verteidigung plädieren, noch am Montag wurde ein Urteil erwartet.
Höcke wird vorgeworfen, im Dezember bei einer Parteiveranstaltung im thüringischen Gera eine verbotene Parole der nationalsozialistischen Sturmabteilung (SA) benutzt beziehungsweise das Publikum dazu animiert zu haben, den Spruch „Alles für Deutschland“ zu vervollständigen.
Wie Björn Höcke sich vor Gericht in Halle inszeniert
Der frühere Geschichtslehrer und die SA-Parole
Wie Björn Höcke sich vor Gericht in Halle inszeniert
Im Fall einer Verurteilung droht Höcke eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. In einem ähnlich gelagerten Fall verurteilte das Landgericht Halle den 52-Jährigen bereits im Mai zu einer Geldstrafe von 13.000 Euro, weil er auf einer AfD-Wahlkampfveranstaltung in Merseburg ebenfalls die SA-Parole „Alles für Deutschland“ verwendet hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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