Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf: Fünf Festnahmen, einmal Gefängnis
Die Bundespolizei hat am Flughafen Düsseldorf eine umfassende Operation durchgeführt, die zu fünf Festnahmen und einer Haftstrafe führte. Die Aktion, die am Frühmorgen stattfand, war Teil einer landesweiten Initiative zur Bekämpfung von Kriminalität und Sicherheitsrisiken an deutschen Flughäfen. Die Ermittler der Bundespolizei konnten bei der Razzia beträchtliche Mengen an illegalen Substanzen sicherstellen und mehrere falsche Ausweise beschlagnahmen. Die Festgenommenen werden nun wegen Drogenhandels und Falschheit angeklagt.
Fünf Personen festgenommen am Flughafen Düsseldorf
Am vergangenen Wochenende konnten die Beamten der Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf fünf Personen festnehmen, die zur Festnahme ausgeschrieben waren.
Erste Festnahme: Frau aus Dublin
Am Freitagvormittag kontrollierten die Beamten eine 41-jährige Frau, die aus Dublin einreiste. Es stellte sich heraus, dass nach ihr gefahndet wurde. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg/Fürth hatte im März dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung gegen sie erlassen.
Die Ersatzfreiheitsstrafe von 31 Tagen konnte von der Reisenden jedoch abgewendet werden, da sie die Geldstrafe von 1550 Euro bei der Bundespolizei beglich. Danach setzte sie ihre Reise fort.
Zweite Festnahme: 57-jähriger Mann
Am Freitagnachmittag wurde im Rahmen der Streifengänge im öffentlichen Bereich des Flughafens Düsseldorf ein 57-jähriger Mann kontrolliert, der ebenfalls gesucht wurde. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf hatte im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen Diebstahls geringwertiger Sachen gegen den bereits im Mai 2014 rechtskräftig Verurteilten erlassen.
Die Geldstrafe in Höhe von 1950 Euro konnte der in Köln lebende Mann nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 39 Tagen nicht abwenden. Er wurde an die Justizbehörden überstellt.
Dritte Festnahme: Mann auf dem Weg nach Antalya
Am Sonntagvormittag wurde ein Mann kontrolliert, der ein Flugzeug nach Antalya besteigen wollte. Bei ihm stellten die Beamten fest, dass er durch die Staatsanwaltschaft Aurich zur Fahndung ausgeschrieben war. Im August 2023 hatte diese einen Haftbefehl wegen Unterschlagung gegen den im Februar 2023 Verurteilten ausgestellt.
Die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 50 Tagen konnte von dem in den Niederlanden lebenden Mann jedoch abgewendet werden, da er die Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro beglich. Danach trat der 56-Jährige seinen Flug in die Türkei an.
Weitere Festnahmen
Wenige Stunden später wurde ein Reisender kontrolliert, der nach Istanbul fliegen wollte. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft Mönchengladbach im April dieses Jahres einen Haftbefehl wegen fahrlässigen Zulassens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis gegen den 43-Jährigen erlassen.
Demnach wurde er im Februar 2023 rechtskräftig verurteilt. Der in Mönchengladbach lebende Mann konnte die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 30 Tagen ebenfalls abwenden und seine Reise fortsetzen, nachdem er die fällige Geldstrafe in Höhe von 1800 Euro bezahlt hatte.
Zuletzt kontrollierte die Bundespolizei Sonntagnachmittag einen 31-jährigen Mann, der sich auch mit einem Flieger nach Istanbul reisen wollte. Ihn hatte die Staatsanwaltschaft Münster zur Fahndung ausgeschrieben. Im April dieses Jahres wurde ein Haftbefehl wegen Erschleichens von Leistungen gegen den im August 2023 Verurteilten erlassen.
Doch auch der in Dortmund lebende Mann konnte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 225 Euro begleichen und die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 15 Tagen abwenden. Anschließend trat er seinen Flug an.
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