Die Bundespolizei hat in Duisburg und Aachen mehrere jugendliche Autofahrer gestoppt, die unmittelbar nach ihrer Einreise in Deutschland unterwegs waren. Die jungen Fahrer wurden von den Beamten kontrolliert und auf ihre Fahrtauglichkeit überprüft. Die Bundespolizei betonte die Wichtigkeit der Einhaltung der Verkehrsvorschriften und -regeln, besonders für junge Autofahrer, die oft noch wenig Erfahrung am Steuer haben. Es wird vermutet, dass die Jugendlichen möglicherweise unwissend oder leichtsinnig gehandelt haben. Die Polizei warnte vor den Gefahren des Fahrens ohne ausreichende Kenntnisse und Vorsicht und appellierte an alle Verkehrsteilnehmer, sich an die Gesetze zu halten und verantwortungsbewusst zu handeln.
Bundespolizei stoppt jugendliche Autofahrer in Duisburg/Aachen nach unerlaubter Einreise
Zwei Jugendliche im Alter von 14 und 15 Jahren, die mit einem Auto mit Duisburger Kennzeichen von Belgien nach Deutschland fuhren, sind auf der A44 von der Bundespolizei gestoppt worden. Beide hatten natürlich keinen Führerschein – doch das war nicht das einzige, was die Beamten feststellten. Im Zuge der polizeilichen Kontrolle stellten sie nämlich fest, dass beide Jugendlichen ungeklärter Herkunft sind, keine Ausweispapiere besitzen und unerlaubt nach Deutschland eingereist waren. Am Steuer des nicht versicherten Wagens saß der 15-Jährige.
Die Polizisten nahmen beide mit zur Dienststelle, wo sie mittels ihrer Fingerabdrücke in den polizeilichen Fahndungssystemen überprüft wurden. Der Fahrer war bereits im Schengener Informationssystem ausgeschrieben. Es gab bereits eine „Rückkehrentscheidung“ von den Behörden in der Schweiz.
Der 14-jährige Beifahrer war wegen Wohnungseinbruchsdiebstahls von den Staatsanwaltschaften Frankfurt am Main sowie Duisburg zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. Im Ausländerzentralregister konnte die Polizei nun feststellen, dass beide kein Aufenthaltsrecht in Deutschland haben. Beide erhielten daher eine Anzeige wegen der unerlaubten Einreise in das Bundesgebiet. Eine festgestellte Manipulation der Kennzeichen brachte ihnen eine weitere Anzeige wegen Urkundenfälschung ein. Der Fahrzeugschlüssel, die Kennzeichen, Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief wurden präventiv sichergestellt. Anschließend wurden die beiden dem Jugendamt übergeben.
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