Das Bundeskabinett beschließt neue Regularien für Kindesentführungen

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Das Bundeskabinett beschließt neue Regularien für Kindesentführungen

Das Bundeskabinett hat in seiner letzten Sitzung ein neues Gesetzespaket beschlossen, das die Bekämpfung von Kindesentführungen in Deutschland effektiver machen soll. Die neuen Regularien werden es den Strafverfolgungsbehörden erleichtern, Fälle von Kindesentführung zu verfolgen und zu ahnden. Ziel der neuen Gesetze ist es, die Sicherheit von Kindern in Deutschland zu erhöhen und die Zusammenarbeit zwischen den Strafverfolgungsbehörden zu verbessern. Die Bundesregierung reagiert damit auf die wachsende Zahl von Kindesentführungen in Deutschland und will damit eine wirksame Antwort auf diese ernste Bedrohung für die Sicherheit von Kindern in Deutschland geben.

Neue Regulierungen für Kindesentführungen: Bundeskabinett beschließt Entwurf

Das Bundeskabinett hat einen Entwurf des Bundesjustizministeriums beschlossen, der das 2017 verabschiedete Gesetz über das Verbot im Ausland geschlossener Kinderehen anpassen soll.

Schutz der Betroffenen: Neues Gesetz soll Unterhaltsproblematik lösen

Schutz der Betroffenen: Neues Gesetz soll Unterhaltsproblematik lösen

Der Entwurf sieht vor, dass Eheschließungen von Minderjährigen im Ausland nicht anerkannt werden. Er enthält jedoch neue Regelungen zum Schutz der Betroffenen und will damit den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Umgang mit im Ausland geschlossenen Ehen von Minderjährigen Rechnung tragen.

Die Karlsruher Richter und Richterinnen hatten das Verbot im Februar 2023 zwar grundsätzlich bestätigt. Sie trugen dem Gesetzgeber jedoch auf, bis zum 30. Juni 2024 Regelungen zu schaffen, um die Folgen des Verbots für die Betroffenen zu mildern.

„Eheschließungen von Minderjährigen widersprechen unserer liberalen Werteordnung. Das deutsche Recht wird dies auch künftig klar zum Ausdruck bringen“, sagte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Zugleich gelte es, sicherzustellen, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt blieben.

Im Ausland geschlossene Ehen sollen auch künftig unwirksam sein, wenn einer der Ehegatten zum Zeitpunkt der Eheschließung unter 16 Jahre alt war. Ehen unter Beteiligung von Minderjährigen, die zum Zeitpunkt der Eheschließung mindestens 16 Jahre alt waren, wären demnach auch nach deutschem Recht wirksam, können aber durch richterliche Entscheidung aufgehoben werden.

Die neuen Regelungen sollen den Schutz der Betroffenen verbessern und die Unterhaltsproblematik lösen. Wenn lediglich eine der beteiligten Personen bei der Eheschließung jünger als 16 Jahre war, soll diese Person Unterhaltsansprüche gegen den älteren Ehepartner geltend machen können. Wer bei der Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, soll nicht zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden.

Eine Ehe, die in Deutschland für unwirksam erklärt wurde, weil mindestens ein Ehepartner bei der Eheschließung zu jung war, soll in Zukunft mit Erreichen der Volljährigkeit wieder gültig werden, falls dies von den Betroffenen gewünscht wird. Dafür müssen sie allerdings erneut heiraten. Die Gültigkeit der Ehe soll in einem solchen Fall dann rückwirkend gelten.

Die Frauenrechtsorganisation Terre des Femmes hatte nach der Veröffentlichung des ersten Entwurfs aus dem Bundesjustizministerium gewarnt: „Ohne ein vorheriges Einzelgespräch mit einer qualifizierten Beratung besteht ein hohes Risiko, dass die minderjährig Verheirateten unter Druck gesetzt werden, die Ehe weiterzuleben.“

Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass die Grundrechte der Betroffenen gewahrt bleiben und die Unterhaltsproblematik gelöst wird.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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