In Wermelskirchen sind 22 Osterfeuer beim Ordnungsamt gemeldet
In der Stadt Wermelskirchen wurden 22 Osterfeuer für das bevorstehende Osterfest beim Ordnungsamt gemeldet. Dies ist eine beliebte Tradition in der Region, bei der die Menschen zusammenkommen, um gemeinsam das Osterfest zu feiern. Die Feuer werden in der Regel am Ostersamstag entzündet und sorgen für eine festliche Atmosphäre. Das Ordnungsamt spielt dabei eine wichtige Rolle, um sicherzustellen, dass die Feuer sicher und unter Einhaltung der geltenden Vorschriften abgebrannt werden. Die Meldung der Osterfeuer ist daher ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit und Ordnung während der Feierlichkeiten zu gewährleisten.
Wermelskirchen: Osterfeuer angemeldet - Feuerstellen nur mit Genehmigung erlaubt, Ordnungsamt warnt vor Osterfeuern im eigenen Garten - Regeln und Vorschriften beachten
Private Osterfeuer im eigenen Garten sind nicht erlaubt. Darauf weist das Ordnungsamt der Stadt Wermelskirchen mit Blick auf die kommenden Festtage hin. Davon ausgenommen sind nur kleinere Feuerstellen in einer Feuertonne oder in einer Feuerschale. „Osterfeuer hingegen sind nur gestattet als Brauchtumsfeuer im Rahmen einer öffentlichen Veranstaltung, die für jedermann zugänglich ist“, stellt das Ordnungsamt klar: „Außerdem muss das Brauchtumsfeuer vorab bei uns angemeldet worden sein.“
Die Regelungen basieren auf einer Ordnungsbehördlichen Verordnung, die der Rat zum Schutz vor Immissionsbelastungen durch das Abbrennen von Brauchtumsfeuern für das Gebiet der Stadt Wermelskirchen erlassen hat. Brauchtumsfeuer im Sinne dieser Verordnung sind ausschließlich Osterfeuer und Sankt-Martin-Feuer. Osterfeuer dürfen nur am Gründonnerstag und in der Zeit von Ostersamstag bis Ostermontag sowie Sankt-Martin-Feuer nur in der Zeit vom 5. bis 11. November abgebrannt werden.
Die Feuerstelle darf erst kurze Zeit vor dem Anzünden bis höchstens auf zwei Meter aufgeschichtet werden, damit Tiere in dem Holzhaufen keinen Unterschlupf suchen können. Am sichersten ist es für die Tiere, wenn das Holz vor dem Anzünden auf Vogelnester abgesucht und am besten umgeschichtet wird, damit auch Kleintiere wie Igel, Hasen oder Mäuse rechtzeitig fliehen können und vor dem Verbrennen geschützt werden.
Bei Nichtbeachtung droht die sofortige Beendigung des Feuers und dazu auch ein erhebliches Bußgeld. Die Feuerstelle darf erst kurze Zeit vor dem Anzünden bis höchstens auf zwei Meter aufgeschichtet werden, damit Tiere in dem Holzhaufen keinen Unterschlupf suchen können. Am sichersten ist es für die Tiere, wenn das Holz vor dem Anzünden auf Vogelnester abgesucht und am besten umgeschichtet wird, damit auch Kleintiere wie Igel, Hasen oder Mäuse rechtzeitig fliehen können und vor dem Verbrennen geschützt werden.
Jedes Brauchtumsfeuer muss ständig von zwei erwachsenen Personen beaufsichtigt werden, die den Verbrennungsplatz erst dann verlassen dürfen, wenn das Feuer und die Glut erloschen sind. „Bei starkem Wind darf das Feuer übrigens nicht angezündet werden und muss bei aufkommendem starkem Wind sofort gelöscht werden, um Funkenflug und eine Ausbreitung des Feuers zu verhindern“, betont das Ordnungsamt.
Bis kommenden Sonntag, 24. März, können noch offizielle Oster-Brauchtumsfeuer beim Ordnungsamt der Stadt angemeldet werden. Den Antrag und Informationen, was für das Brauchtumsfeuer zu beachten ist, finden Interessierte auf der Homepage der Stadt Wermelskirchen unter wermelskirchen.de.
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