ESC 2024: Niederländer Joost Klein ausgeschieden
Die Eurovision Song Contest 2024 erlebt einen ersten Rückschlag: Der niederländische Kandidat Joost Klein ist ausgeschieden. Die Nachricht schockierte die Fans des Wettbewerbs, die auf einen erfolgreichen Auftritt des Niederländers gehofft hatten. Klein, der als Favorit für den Contest gehandelt wurde, konnte sich leider nicht qualifizieren. Die Gründe für das Ausscheiden des Sängers sind noch unbekannt. Die ESC-Community reagiert mit Enttäuschung und Überraschung auf die Nachricht. Mehr Informationen über den Ausgang des Wettbewerbs und die Gründe für das Ausscheiden Kleins folgen in den nächsten Stunden.
ESC: Niederländischer Sänger Joost Klein ausgeschieden
Die Europäische Rundfunkunion (EBU) hat am Freitag bekannt gegeben, dass der niederländische Sänger Joost Klein vom Wettbewerb ausgeschlossen wurde. Der Grund dafür sind Polizeiermittlungen im Kontext eines Zwischenfalls nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend.
Die schwedische Polizei hat die Anzeige eines weiblichen Mitglieds des Produktionsteams nach einem Zwischenfall nach seinem Auftritt im Halbfinale am Donnerstagabend untersucht. Während das Gerichtsverfahren seinen Lauf nimmt, wäre es für ihn nicht angebracht, weiter am Wettbewerb teilzunehmen, schrieb die EBU.
Das große Finale des 68. Eurovision Song Contest wird nun mit 25 teilnehmenden Liedern fortgesetzt. Wir möchten klarstellen, dass im Gegensatz zu einigen Medienberichten und Spekulationen in den sozialen Medien in diesen Vorfall keine anderen Künstler oder Delegationsmitglieder verwickelt waren, hieß es von der EBU.
Die EBU verfolgt eine Null-Toleranz-Politik gegenüber unangemessenem Verhalten bei Veranstaltung und sei bestrebt, allen Mitarbeitern des Wettbewerbs ein sicheres Arbeitsumfeld zu bieten. Vor diesem Hintergrund wird das Verhalten von Joost Klein gegenüber einem Teammitglied als Verstoß gegen die Wettbewerbsregeln gewertet.
Joost Klein nahm bereits am Freitag nicht an den zwei Durchlaufproben für das große Finale teil. Die EBU beschloss wenig später, den Sänger auch während der zweiten Generalprobe des Wettbewerbs nicht auftreten zu lassen. Bei dieser stimmen regelgemäß die Jurys aller Teilnehmerländer ab.
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