- EU-KI-Gesetz endgültig verabschiedet
- EUKIGesetz: Schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz verabschiedet
- Kein Social Scoring wie in China
- Regelwerk zum Umgang mit KI
- Europarat verabschiedet Konvention zu Künstlicher Intelligenz
- Übernimmt eine Künstliche Intelligenz bald meinen Job?
- Umsetzung und Sanktionen
EU-KI-Gesetz endgültig verabschiedet
Das Europäische Parlament hat in letzter Instanz das EU-KI-Gesetz verabschiedet, das als Meilenstein in der Regulierung von Künstlicher Intelligenz (KI) in der Europäischen Union gilt. Dieses Gesetz zielt darauf ab, die Entwicklung und Nutzung von KI-Systemen in der EU zu fördern und gleichzeitig sicherzustellen, dass diese Systeme sicher, transparent und ethisch vertretbar sind.
Das EU-KI-Gesetz betrifft alle Branchen, die KI-Systeme einsetzen oder entwickeln, von der Industrie über Gesundheitswesen bis hin zu Bildungseinrichtungen. Durch die Verabschiedung dieses Gesetzes wird die EU als Vorreiter in der Regulierung von KI-Systemen etabliert und setzt damit einen wichtigen Meilenstein für die Zukunft der KI-Entwicklung in Europa.
EUKIGesetz: Schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz verabschiedet
Die EU-Staaten haben schärfere Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) in der Europäischen Union beschlossen. Sie stimmten am Dienstag in Brüssel den Plänen zu, mit denen unter anderem bestimmte KI-Anwendungen ganz verboten werden, wie die Länder mitteilten.
Es sei das weltweit erste Gesetz dieser Art und könne einen globalen Standard für die Regulierung von KI setzen.
Das Gesetz zielt darauf ab, die Nutzung von KI in der Europäischen Union sicherer zu machen. Es soll sicherstellen, dass KI-Systeme möglichst transparent, nachvollziehbar, nicht diskriminierend und umweltfreundlich sind.
Menschen überwacht werden und nicht nur von anderen Technologien.
Regelwerk zum Umgang mit KI
Die Pläne gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission von 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen künftig strenge Anforderungen erfüllen.
Bestimmte KI-Anwendungen, die gegen EU-Werte verstoßen, sollen ganz verboten werden. Dazu gehört beispielsweise die Bewertung von sozialem Verhalten (Social Scoring). Damit werden in China Bürgerinnen und Bürger in Verhaltenskategorien eingeteilt.
Auch eine Emotionserkennung am Arbeitsplatz und in Bildungseinrichtungen soll es in der EU nicht geben.
Europarat verabschiedet Konvention zu Künstlicher Intelligenz
Die Pläne gehen auf einen Vorschlag der EU-Kommission von 2021 zurück. Systeme, die als besonders risikoreich gelten und beispielsweise in kritischen Infrastrukturen oder im Bildungs- und Gesundheitswesen eingesetzt werden, müssen künftig strenge Anforderungen erfüllen.
Betroffen sind vor allem Anbieter und Betreiber von KI-Systemen. Auch die Gesichtserkennung im öffentlichen Raum - also zum Beispiel durch Videoüberwachung an öffentlichen Plätzen - soll grundsätzlich nicht erlaubt sein.
Es gibt jedoch Ausnahmen: Polizei und andere Sicherheitsbehörden sollen eine solche Gesichtserkennung im öffentlichen Raum nutzen dürfen, um ganz bestimmte Straftaten wie Menschenhandel oder Terrorismus zu verfolgen.
Übernimmt eine Künstliche Intelligenz bald meinen Job?
Das Gesetz gilt für alle, die KI-Systeme innerhalb der EU entwickeln, anbieten oder nutzen. Dies betrifft öffentliche und private Akteure sowohl innerhalb als auch außerhalb der EU.
„Regulierungsarbeit beginnt jetzt erst“, kritisierte der Digitalverband Bitkom. In Deutschland und den anderen EU-Ländern beginne die Regulierungsarbeit jetzt erst, sagte Verbandspräsident Ralf Wintergerst.
Ob KI in Deutschland und Europa einen Schub erhalte oder vor allem vor neue Hindernisse gestellt werde, hänge entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen ausgestaltet werde und die Regelungen in Deutschland umgesetzt würden.
Umsetzung und Sanktionen
Nach der Bestätigung der EU-Länder werden die neuen Regeln nun im Amtsblatt veröffentlicht und treten 20 Tage später in Kraft. Zwei Jahre nach dem Inkrafttreten sollen sie dann gelten.
Wenn Unternehmen die Vorschriften nicht einhalten, müssen die Mitgliedstaaten Sanktionen beschließen. Dies können Geldstrafen sein.
Privatpersonen, die Verstöße gegen die Vorschriften entdecken, können sich bei nationalen Behörden beschweren. Diese können dann Überwachungsverfahren einleiten und gegebenenfalls Strafen verhängen.
Schreibe einen Kommentar