Das Gerichtsverfahren um den getöteten Sechsjährigen Joel hat eine überraschende Wendung genommen, als der Angeklagte teilweise gestanden hat. Der tragische Fall erschütterte die Öffentlichkeit und sorgte für großes Aufsehen in den Medien. Der Angeklagte, der bisher seine Unschuld beteuerte, räumte nun teilweise seine Beteiligung an der Tat ein. Dieser Schritt könnte die Ermittlungen voranbringen und zu einer schnelleren Klärung des Falles führen. Die Hintergründe der Tat und die Motive des Angeklagten werden nun genauer unter die Lupe genommen. Die Familie des kleinen Joel sowie die gesamte Gemeinschaft warten gespannt auf die weiteren Entwicklungen in diesem tragischen Fall.
Angeklagter gesteht teilweise im Gerichtsverfahren um getöteten Sechsjährigen Joel
Im Prozess um den getöteten sechsjährigen Joel hat der wegen Totschlags angeklagte 15-Jährige teilweise gestanden. Er habe sich am Donnerstag erstmalig teilgeständig zur Sache eingelassen, teilte das Landgericht Neubrandenburg mit. Er soll im vergangenen September Joel in der Gemeinde Pragsdorf im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte geschlagen und erstochen haben. Aufgrund der Angaben des Angeklagten seien weitere Beweiserhebungen erforderlich, teilte das Gericht mit. Es setzte drei weitere Verhandlungstermine für den 17. und 23. April sowie den 2. Mai an. Die umfangreiche Beweisaufnahme – laut Gericht wurden seit Februar rund 50 Zeugen angehört – hatte schon einmal Zusatztermine notwendig gemacht.
Neue Beweiserhebungen im Prozess um den tragischen Tod von Joel
Der Verhandlungstag endete am Donnerstagnachmittag, ohne dass wie ursprünglich geplant zwei Sachverständige - darunter ein psychiatrischer Gutachter - ausgesagt hätten. Der Prozess findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Der gewaltsame Tod des sechsjährigen Joel im vergangenen September hatte bundesweit Bestürzung ausgelöst. Die Staatsanwaltschaft wirft dem zum Tatzeitpunkt 14-Jährigen vor, Joel mehrfach ins Gesicht geschlagen und mit einem Messer mit einer Klingenlänge von circa 15 Zentimetern siebenmal auf ihn eingestochen zu haben. Der Junge starb, was der Angeklagte zumindest billigend in Kauf genommen habe, so die Staatsanwaltschaft.
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