Gotthaftigkeit und das Grundgesetz: Die Religionsfreiheit nach Artikel 4

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Gotthaftigkeit und das Grundgesetz: Die Religionsfreiheit nach Artikel 4

Die Gotthaftigkeit, ein Begriff, der in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus der Öffentlichkeit gerückt ist, wirft Fragen hinsichtlich der Religionsfreiheit auf. Insbesondere im Kontext des Artikels 4 des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Die Freiheit der Religion ist ein fundamentales Menschenrecht, das in Deutschland durch das Grundgesetz geschützt wird. Doch wie verhält es sich mit der Gotthaftigkeit, wenn es um die Ausübung dieser Religionsfreiheit geht? In diesem Artikel werden wir die Frage untersuchen, wie die Gotthaftigkeit die Religionsfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes beeinflusst.

Gesetzliche Grundlage für religiöse Freiheit

Im religiösen wie im politischen Bereich gibt es wichtige Regeln für das Leben miteinander sowie Weisungen, die alle zu befolgen haben. Aufgrund von Erfahrungen beanspruchen sie Geltung. Sie haben sich bewährt. Sie stärken die Gemeinschaft.

Die zehn Gebote in jüdisch-christlicher Tradition und das in Deutschland seit 1949 gültige Grundgesetz haben eine je eigene Geschichte. Sie lassen sich nicht vergleichen. Das Zehngebot wurde der Überlieferung nach am Berg Sinai von Mose auf zwei Tafeln aufgeschrieben: Der Verehrung allein des einen Gottes, des Schöpfers (erste Tafel), hat die Liebe zu allen Geschöpfen (zweite Tafel) zur Konsequenz: Eltern sollen im Alter nicht ohne Achtung sein; Mord, Diebstahl, Meineid und Gier gefährden das Miteinander. Niemandem sollen die Lebensgrundlagen genommen werden.

Das Grundgesetz von 1949 betrachtet die Freiheit in der Wahl der eigenen Religion als ein Recht jedes Menschen (Artikel 4 GG). Zugleich erwartet es von allen die unbedingte Achtung der Würde jedes Menschen (Artikel 1 GG).

Die Bedeutung von Freiheit und Würde in der religiösen Praxis

Die Bedeutung von Freiheit und Würde in der religiösen Praxis

Lange schon gibt es den Gedanken, dass das Grundgesetz Erwartungen im Bereich der Ethik formuliert, die es im politischen Gespräch rein rational nicht argumentativ begründen kann.

Die jüdisch-christliche Tradition folgt den Weisungen Gottes beim Schutz des Lebens aller Geschöpfe. Gottesverehrung und Menschenliebe gehören untrennbar zusammen. Die gelebte Religion ist jedoch nicht identisch mit der im Konzept vorgesehenen Religion.

Gewalt gegen Andersgläubige gab es und gibt es vermeintlich auch im Namen der christlichen Religion. In der Theorie war und ist es so nicht vorgesehen. Praktisch geschieht es leider an vielen Orten.

Was bleibt zu tun? Religionsfreiheit und unbedingte Achtung der Menschenwürde sind heute unbestrittene Grundlagen der Politik in Europa. Die Religionen können dafür Gründe anführen. Glaubwürdig sind sie nur, wenn die Einhaltung dieser Grundgesetze auch in den eigenen Gemeinschaften eingeklagt werden kann.

Gilt nicht auch folgende weise Bestimmung: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes (.) benachteiligt oder bevorzugt werden“ (Artikel 3 GG)?

Unsere Autorin ist Professorin an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Münster. Sie wechselt sich hier mit der evangelischen Religionslehrerin Anne Schneider, Rabbi Alexander Grodensky und dem Islamwissenschaftler Mouhanad Khorchide ab.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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