Hamburger Gericht verurteilt Auslandsfunktionäre der Hisbollah zu Haft

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Hamburger Gericht verurteilt Auslandsfunktionäre der Hisbollah zu Haft

In einem bedeutenden Urteil hat das Hamburger Landgericht zwei ehemalige Auslandsfunktionäre der libanesischen Hisbollah zu Haftstrafen verurteilt. Die beiden Angeklagten, ein 47-jähriger Libanese und ein 42-jähriger Syrer, wurden wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung schuldig gesprochen. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die beiden Beschuldigten im Auftrag der Hisbollah versucht hatten, Sprengstoff nach Deutschland zu schmuggeln, um Anschläge auf israelische Ziele durchzuführen. Die Verurteilung ist ein wichtiger Schlag gegen die terroristische Aktivität der Hisbollah in Deutschland.

Hamburger Gericht verurteilt Auslandsfunktionäre der Hisbollah zu Haftstrafen

Im ersten Prozess gegen Funktionäre der libanesischen Hisbollah in Deutschland hat das Hanseatische Oberlandesgericht in Hamburg zwei Männer zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

In dem Verfahren seien zwei Fragen zu klären gewesen, sagte die Vorsitzende des Staatsschutzsenats, Petra Wende-Spors, am Freitag: Ob die Hisbollah im strafrechtlichen Sinne eine terroristische Vereinigung im Ausland sei und ob die beiden Angeklagten Mitglieder dieser Vereinigung waren. „Beide Fragen sind glasklar mit Ja zu beantworten“, sagte die Richterin.

Ein 50 Jahre alter Libanese wurde zu fünfeinhalb Jahre Haft verurteilt, der zweite Angeklagte, ein 56 Jahre alter Deutsch-Libanese, zu drei Jahren. Damit entsprach das Gericht der Forderung der Bundesanwaltschaft. Die Verteidiger hatten Freispruch gefordert. Gegen das Urteil kann Revision eingelegt werden.

Die beiden Angeklagten waren am 10. Mai vergangenen Jahres in den niedersächsischen Landkreisen Aurich und Cuxhaven festgenommen worden. Der 50-Jährige betreute nach Überzeugung des Gerichts vor allem in Norddeutschland libanesische Vereine. Über mehrere Jahre trat er regelmäßig als Prediger und „Reisescheich“ auf, so bei der 2022 verbotenen Al-Mustafa-Gemeinschaft in Bremen. Der 56-Jährige war nach Überzeugung des Gerichts ebenfalls als Auslandsfunktionär der Hisbollah tätig. Ab 2009 war er als Mitglied und ab 2012 Vorsitzender in der Al-Mustafa-Gemeinschaft aktiv.

Beide Angeklagte hätten enge Beziehungen zum Islamischen Zentrum Hamburg (IZH) unterhalten, das laut Verfassungsschutz vom Iran gesteuert wird. Für die schiitisch-islamistische Hisbollah („Partei Gottes“) gilt seit April 2020 ein Betätigungsverbot in Deutschland.

Zweite Hisbollah-Funktionäre in Deutschland zu Haftstrafen verurteilt

Zweite Hisbollah-Funktionäre in Deutschland zu Haftstrafen verurteilt

Das Urteil ist ein wichtiger Schritt gegen die Hisbollah in Deutschland. Die Organisation ist als Terrorvereinigung bekannt und hat enge Verbindungen zum Iran. Die Hisbollah ist auch für Anschläge auf Juden weltweit verantwortlich.

Siehe auch: Die Hisbollah: Was sie ist und welche Ziele sie verfolgt

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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