In Viersen präsentiert das Kreisarchiv Ausstellung zum Grundgesetz

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In Viersen präsentiert das Kreisarchiv Ausstellung zum Grundgesetz

Am 23. Mai 1949 trat das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland in Kraft. Seitdem ist es das fundamentale Rechtswerk unseres Staates. Anlässlich des 70. Jahrestages dieser wichtigen Errungenschaft präsentiert das Kreisarchiv Viersen eine Ausstellung, die die Geschichte und Bedeutung des Grundgesetzes aufzeigt. Die Ausstellung bietet einen umfassenden Einblick in die Entstehungsgeschichte des Grundgesetzes und seine Auswirkungen auf die deutsche Gesellschaft. Besucher können sich auf eine interaktive Reise durch die deutsche Geschichte begeben und die Entwicklung des Grundgesetzes nachvollziehen.

Viersen präsentiert Ausstellung zum Grundgesetz: Freiheitliche Werte im Fokus

75 Jahre Grundgesetz: Kreisarchiv zeigt Ausstellung über Freiheiten und Rechte

Heute kaum vorstellbar: Im Jahr 1951 beschloss der Viersener Stadtrat einstimmig eine Resolution, die dazu aufforderte, den Film „Die Sünderin“ in Viersen nicht aufzuführen. Aber im Unterschied zur NS-Zeit konnte es nicht mehr verboten werden, den Film zu zeigen. „Die Sünderin“ von Willi Forst sorgt nicht nur wegen einer kurzen Nacktszene von Hildegard Knef als Aktmodell eines Malers für Aufregung, sondern auch für langanhaltende Diskussionen vor allem in kirchlichen Kreisen sorgten die Themen Prostitution und Sterbehilfe.

Das Filmplakat in der Ausstellung im Kreisarchiv unterstreicht einmal wieder, dass gesellschaftliche Konventionen oft wirkungsvoller sind als reglementierende Gesetze. Am Donnerstag stellte das Kreisarchiv seine Ausstellung „75 Jahre Grundgesetz“ in der Vorhalle vor. Sie stellt die Grundrechte in historische Bezüge und zeigt, wie weitreichend die Bedeutung des Grundgesetzes für die Bürgerinnen und Bürger ist und wie wenig selbstverständlich die von ihm garantierten Rechte in der Vergangenheit gewesen sind.

Für die Ausstellung hat sich das Archiv, so Leiter Michael Habersack, auf drei der zwölf essenziellen Grundrechte konzentriert: die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2), die Meinungsfreiheit (Art. 5) und die Freiheit der Berufswahl (Art. 12).

Hildegard Knef sorgte 1951 mit einer Nacktszene für einen handfesten Skandal – das Grundgesetz sorgte dafür, dass der Film gezeigt werden durfte.

Die Ausstellung kann bis Ende August zu den Öffnungszeiten des Kreisarchivs am Ransberg 41 in Viersen besichtigt werden: montags bis mittwochs von 9 bis 16 Uhr, donnerstags von 9 bis 18 Uhr und freitags von 9 bis 14 Uhr. Der Eintritt ist frei.

Die Geschichte des Grundgesetzes

Die Geschichte des Grundgesetzes

Vier Jahre nach der Kapitulation der Deutschen Wehrmacht wird am 23. Mai 1949 ein Grundgesetz verkündet. Es war vom Parlamentarischen Rat der Länder als ein Provisorium gedacht und nicht Verfassung, sondern Grundgesetz genannt. Auch ließ man damals das Volk nicht darüber abstimmen. Das Grundgesetz orientierte sich an der Weimarer Verfassung von 1919 und der Paulskirchenverfassung von 1849.

Aber erstmals konnte der Bürger seine Grundrechte beim Staat einklagen. Dafür wurde das Bundesverfassungsgericht geschaffen. Insgesamt bildet das Grundgesetz einen Kontrapunkt zu einer sehr unfreien Gesellschaft unter dem NS-Regime. Es garantiert auch die körperliche Unversehrtheit.

In der Vorbereitung dieser Ausstellung interessierte die Archivare vor allem, wie das Grundgesetz damals aufgenommen wurde. In der Viersener Ausgabe der Rheinischen Post erschien 1949 eine vierseitige Sonderbeilage mit dem vollen Wortlaut des Grundgesetzes. In den Quellen des Kreisarchivs wurde Dokumente für die Zeit davor und danach gesucht.

„Das Grundgesetz ist ein Schatz für die deutsche Gesellschaft“, sagte Archivleiter Michael Habersack.

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit

Die freie Entfaltung der Persönlichkeit

Mitarbeiter Marcus Ewers kümmerte sich um die freie Entfaltung der Persönlichkeit. Im 19. Jahrhundert prägte Konformität das gesellschaftliche Miteinander. Erst der Erste Weltkrieg führte zu einem Epochenbruch. Die bisherigen Autoritäten wie Kaiser, Kirche, Militär wurden in Frage gestellt. Es folgten die wilden Zwanziger Jahre, in denen in Kunst, Musik, Mode und Lebensart eine neue Freiheit ausgelebt wurde.

„Flapper“ wurden junge Frauen genannt, die mit Bubikopf und kurzen Röcken ein neues Selbstverständnis an den Tag legten. Nach 1933 verdrängte der NS-Staat solche Individualität mit Anpassung in der Volksgemeinschaft. Doch die neue Freiheit hatte es auch nach 1945 nicht leicht: Der kulturbegeisterte Stadtdirektor Carl Schaub begrüßte noch 1959, dass in Viersen „der Rock’n Rollmystizismus schwach entwickelt“ sei. Und der „Monte Quasilino“ in der Innenstadt, wo sich langhaarige Schüler vom Humanistischen Gymnasium in den Pausen in den 70er-Jahren trafen, war den Geschäftsleuten ein Dorn im Auge.

Die Meinungsfreiheit

Die Meinungsfreiheit ist ein hohes Gut. Vor 1945 war eine andere Meinung gefährlich: Im Juli 1933 kam es am Humanistischen Gymnasium in Viersen zu einer scharfen polizeilichen Untersuchung, weil einige Schüler bei einem HJ-Aufmarsch keinen deutschen Gruß zeigten. Noch in den 60er-Jahren warb die VHS Lobberich für eine Diskussion mit Studenten: „Seien Sie kein Meinungsmuffel“.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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