Kleve: E-Scooter-Fahrer prallt in Fußgängerzone in Schaufenster
In der Stadt Kleve ist ein E-Scooter-Fahrer am Dienstagabend in eine Fußgängerzone gefahren und hat dort ein Schaufenster beschädigt. Nach Angaben der Polizei fuhr der Mann mit seinem Elektro-Scooter in der Innenstadt, als er plötzlich die Kontrolle über das Fahrzeug verlor und in ein Schaufenster eines Geschäfts krachte. Personen kamen nicht zu Schaden, jedoch entstand ein erheblicher Sachschaden. Die Polizei hat den Vorfall untersucht und den Fahrer wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Sachbeschädigung angezeigt.
EScooter-Fahrer rast in Kleve in Schaufenster: Verletzung und Sachschaden
Wie die Polizei mitteilt, kam es am Montag gegen 18.35 Uhr an der Kirchstraße in Kleve zu einem Verkehrsunfall. Ein 34-jähriger Mann aus Goch befuhr mit einem E-Scooter die Kirchstraße in Fahrtrichtung Große Straße.
Aus bislang ungeklärter Ursache prallte der Mann an der Ecke Hasenberg gegen die Schaufensterscheibe eines leerstehenden Ladenlokals (dort hatte sich früher eine Filiale des Mobilfunkanbieters O2 befunden), verletzte sich schwer und wurde zur weiteren Behandlung in ein örtliches Krankenhaus verbracht.
Die Schaufensterscheibe zersplitterte durch den Aufprall, der E-Scooter und eine Sitzbank erlitten Sachschaden. Wie die Polizei auf Nachfrage mitteilt, war der Mann wohl mit hoher Geschwindigkeit in der Innenstadt unterwegs.
Vergleichbarer Fall vor einem Jahr
Schon vor einem Jahr, Ende Juli 2023, hatte es direkt gegenüber einen vergleichbaren Fall gegeben. Eine junge Frau verlor in den frühen Morgenstunden aufgrund zu hoher Geschwindigkeit die Kontrolle über ihr Rad und fuhr in die Filiale der Bäckerei Heicks, deren Eingangstür offenstand.
Im Verkaufsraum kollidierte sie mit einer Glasvitrine, die Scheibe der Auslage ging zu Bruch. Die 18-Jährige verletzte sich bei dem Unfall
Polizei appelliert an E-Scooter-Fahrer
Erkennt die Polizei eine Gefahrenstelle? Pressesprecher Philipp Pütz verweist darauf, dass man nicht von einer klassischen Problemstelle sprechen könne – auch wenn es dort zum zweiten Mal innerhalb eines Jahres gekracht hat. Aber: „Wir können nur immer wieder appellieren, sich auch auf dem E-Scooter an die Regeln zu halten und mit angemessener Geschwindigkeit zu fahren“, sagt Pütz.
In der Fußgängerzone gilt Schrittgeschwindigkeit.
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