- Krefeld: Die türkische Gemeinde setzt Berufungsverfahren nach Raser-Urteil in Gang
- Berufung nach Raser-Urteil: Staatsanwaltschaft setzt Verfahren in Gang
- Türkische Gemeinde in Krefeld reagiert auf Berufung: Wir sind erleichtert, aber irritiert
- Krefeld: Berufung nach tödlichem Unfall: Staatsanwaltschaft will Urteil überprüfen
Krefeld: Die türkische Gemeinde setzt Berufungsverfahren nach Raser-Urteil in Gang
Die türkische Gemeinde in Krefeld hat entschieden, ein Berufungsverfahren einzuleiten, nachdem das Raser-Urteil für große Empörung in der Bevölkerung gesorgt hatte. Das Urteil, das von vielen als zu mild angesehen wird, hat zu einer hitzig Debatte über die Justiz in Deutschland geführt. Die türkische Gemeinde, die von dem Urteil betroffen ist, will nun alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um eine Neuüberprüfung des Falles zu erreichen. In den kommenden Wochen und Monaten wird sich zeigen, ob das Berufungsverfahren Erfolg hat und ob die Gerechtigkeit letztendlich obsiegt.
Berufung nach Raser-Urteil: Staatsanwaltschaft setzt Verfahren in Gang
Die Staatsanwaltschaft hat entschieden, gegen das Urteil des Amtsgerichts Neuss in dem Fall des tödlichen Unfalls auf der A44 in Berufung zu gehen. Der Angeklagte, ein 47-Jähriger aus Krefeld, war am 15. März 2023 unter Alkoholeinfluss und ohne Führerschein mit einer Geschwindigkeit von 240 km/h in einen Kleinwagen gerast, wodurch ein Familienvater aus Düsseldorf ums Leben kam.
Türkische Gemeinde in Krefeld reagiert auf Berufung: Wir sind erleichtert, aber irritiert
Die Union der Türkischen und Islamischen Vereine in Krefeld und Umgebung hat auf die Berufung der Staatsanwaltschaft reagiert. In einer Stellungnahme heißt es: Auf der einen Seite sind wir nach der Berufung des Staatsanwalts erleichtert, jedoch immer noch über die Entscheidung des Richters irritiert.
Der Angeklagte war bereits mehrfach auffällig geworden. Bereits drei Jahre zuvor hatte er seinen Führerschein wegen Trunkenheit im Verkehr verloren und war schon zwei Mal wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein verurteilt worden.
Krefeld: Berufung nach tödlichem Unfall: Staatsanwaltschaft will Urteil überprüfen
Das Urteil, das vor zwei Wochen gesprochen wurde, hatte eine Welle der Empörung ausgelöst. Der Staatsanwalt hatte eine Haftstrafe von zweieinhalb Jahren, also ohne Bewährung, beantragt. Das Gericht indes verurteilte den 47-Jährigen zu zehn Monaten Haft auf Bewährung – und zwar nicht wegen fahrlässiger Tötung, sondern nur wegen einer fahrlässigen Trunkenheitsfahrt und Fahrens ohne Führerschein.
Als Auflage muss der Mann zudem der Witwe des Opfers 5000 Euro als Wiedergutmachung zahlen und eine Führerscheinsperre von fünf Jahren wurde gegen ihn verhängt. Vor Gericht entschuldigte er sich zudem bei der Witwe.
Die Berufung wird nun vor dem Landgericht Düsseldorf verhandelt werden. Die Türkische Union sieht zunächst von einer Demonstration ab, betont aber, dass sie den Fall bis zum letzten Tag des Prozesses und bis zur endgültigen Entscheidung aufmerksam und kritisch begleiten wird.
Wir haben Vertrauen in unseren Rechtsstaat und sind zutiefst dankbar für die Unterstützung zahlreicher Anwälte, die sich mit uns in Verbindung gesetzt haben und ihre Expertise zur Verfügung stellen.
Die Staatsanwaltschaft will das Urteil überprüfen, um eine mögliche Fehlentscheidung des Gerichts zu korrigieren.
Schreibe einen Kommentar