Kreis Viersen: Konferenz zur Demokratie 2024 zum 75-jährigen Bestehen des Grundgesetzes
Am 9. Mai 2024 wird der Kreis Viersen eine Konferenz zur Demokratie veranstalten, um das 75-jährige Bestehen des Grundgesetzes zu feiern. Diese Konferenz wird einen wichtigen Meilenstein in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland markieren. Das Grundgesetz, das am 23. Mai 1949 in Kraft trat, bildet die Grundlage der deutschen Demokratie. Die Konferenz wird sich mit aktuellen Herausforderungen und Zukunftsperspektiven der Demokratie auseinandersetzen und experten aus Politik, Wissenschaft und Gesellschaft zusammenbringen, um über die Zukunft der Demokratie zu diskutieren.
DemokratieKonferenz zu 75-jährigem Grundgesetz in Viersen
Das Jahr 2024 markiert einen wichtigen Meilenstein: das 75. Jubiläum des Grundgesetzes (GG). Aus diesem Anlass lädt die Partnerschaft für Demokratie im Kreis Viersen am Freitag, 24. Mai, von 13.30 bis 17 Uhr zum Kreisarchiv, Ransberg 41 in Viersen, ein.
Programm der Demokratiekonferenz
Das Programm umfasst eine Podiumsdiskussion zum Thema „Was haben die Artikel 2 GG zur freien Persönlichkeitsentfaltung und Artikel 12 GG zur freien Berufswahl mit Jugendlichen zu tun? Und welche Auswirkungen hat das Grundgesetz auf das heutige Leben?“ Die Teilnehmenden haben die Möglichkeit, mit den Expertinnen und Experten ins Gespräch zu kommen und eigene Perspektiven in die Diskussion einzubringen.
Ein weiterer Höhepunkt ist ein Poetry Slam, bei dem Gedanken und Gefühle zum Grundgesetz präsentiert werden. Ein Graffiti-Workshop lädt Jugendliche dazu ein, selbst kreativ zu werden und Ideen zum Artikel 5 des Grundgesetzes zur Meinungsfreiheit auf Leinwände zu sprayen.
Zwei Bands und ein Solokünstler machen auf unterschiedlichen Bühnen Musik, es gibt einen Foodtruck für die Verpflegung. Die Teilnahme ist kostenfrei, eine vorherige Anmeldung ist online erforderlich unter www.kreis-viersen.de/demokratie-leben.
Die Veranstaltung wird gefördert durch das Bundesförderprogramm für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Demokratie leben!“.
Ausstellung zum Grundgesetz
Im Foyer des Kreisarchivs wird zudem eine Ausstellung zum Grundgesetz gezeigt. Drei der zwölf essenziellen Rechte – die freie Entfaltung der Persönlichkeit (Art. 2), die Meinungsfreiheit (Art. 5) und die Freiheit der Berufswahl (Art. 12) – sind exemplarisch Gegenstand der Ausstellung. Sie stellt die Grundrechte in historische Bezüge und zeigt, wie weitreichend die Bedeutung des Grundgesetzes für die Deutschen ist und wie wenig selbstverständlich die von ihm garantierten Rechte in der Vergangenheit waren.
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