Meerbusch: Noch Gelder verfügbar für Balkonkraftwerke in Förderprogramm.

Die Stadt Meerbusch hat bekanntgegeben, dass noch Gelder verfügbar sind für Balkonkraftwerke im Förderprogramm. Diese Maßnahme soll dazu beitragen, den Ausbau erneuerbarer Energien voranzutreiben und Bürgerinnen und Bürger dazu ermutigen, selbst aktiv zu werden. Laut den offiziellen Angaben stehen weitere Fördermittel bereit, um die Installation von Solaranlagen auf Balkonen zu unterstützen. Dieses Programm ist Teil der Bemühungen der Stadt, den Klimaschutz zu fördern und die Energiewende auf lokaler Ebene voranzutreiben. Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich über die genauen Förderbedingungen informieren und einen Antrag stellen, um von dieser finanziellen Unterstützung zu profitieren.

Noch Gelder verfügbar: Meerbusch fördert weiterhin Balkonkraftwerke für Hausbesitzer im Rhein-Kreis Neuss

Noch Gelder verfügbar: Meerbusch fördert weiterhin Balkonkraftwerke für Hausbesitzer im Rhein-Kreis Neuss

Wer in Meerbusch Mini-Solaranlagen, Balkonkraftwerke oder Balkon-Solarmodule – so genannte steckerfertige Photovoltaikanlagen – an seinem Haus installieren möchte, kann sich diese nach wie vor vom Rhein-Kreis Neuss fördern lassen. Der entsprechende Fördertopf ist noch nicht ausgeschöpft – Hausbesitzer können also weiterhin auf finanzielle Unterstützung hoffen. Bei der Umsetzung und Entwicklung des Förderprogramms kooperiert der Kreis eng mit dem Technologiezentrum Glehn (TZG).

Gefördert werden der Erwerb und die Installation von neuen, steckerfertigen Photovoltaikanlagen, die ab dem 20. November 2023 angeschafft und in Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhäusern im Kreisgebiet installiert werden. Hierunter fallen Solarmodule von bis zu 600 Watt Leistung (Abgabeleistung des Wechselrichters), die an einen Stromkreis angeschlossen werden. Antragsberechtigt sind Personen, die Mieter oder Eigentümer einer Wohneinheit in einem Ein-, Zwei- oder Mehrfamilienhaus im Rhein-Kreis Neuss sind. Die Förderung erfolgt über einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro beziehungsweise 300 Euro bei Vorliegen eines Wohnberechtigungsscheins. Dabei kann jede Wohneinheit nur einmal gefördert werden.

Eine Förderung kann online unter https://rkn.nrw/pr021 beantragt werden. Dort finden sich auch die genauen Förderbestimmungen und weitere Informationen zum Förderprogramm. Der Bewilligungszeitraum endet spätestens zum 30. Juni 2024.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up