Phantasialand in Brühl: Mitarbeiter stirbt - Polizei sichert Spuren
Es ist mit großer Bestürzung zu vermelden, dass sich am heutigen Tag eine tragische Situation im Phantasialand in Brühl ereignet hat. Ein Mitarbeiter des Freizeitparks kam dabei zu Tode. Die Polizei ist vor Ort, um die genauen Umstände des Vorfalls zu untersuchen und Spuren zu sichern. Die Behörden haben bereits mit den Ermittlungen begonnen, um Licht in dieses tragische Ereignis zu bringen. Es bleibt abzuwarten, welche Informationen die Polizei im Laufe der Untersuchung ans Licht bringen wird. Unsere Gedanken sind in diesen schweren Stunden bei den Angehörigen des Verstorbenen sowie bei allen Beteiligten.
Tödlicher Arbeitsunfall im Phantasialand: Polizei sichert Spuren an Achterbahn
Nach dem tödlichen Arbeitsunfall eines Mitarbeiters an einer Achterbahn im Freizeitpark Phantasialand in Brühl laufen die Ermittlungsarbeiten der Polizei weiter. Um die genauen Umstände des Unfallgeschehens zu ermitteln, seien am Montag bereits vor Ort Spuren gesichert worden, sagte eine Sprecherin der Polizei. Die Befragungen von Zeugen dauerten an. Bisherigen Angaben der Polizei zufolge war der 43-jährige Mitarbeiter am Montagnachmittag kurz vor dem Saisonstart des Freizeitparks bei Wartungsarbeiten an der Achterbahn „Taron“ verunglückt. Zu den Gründen und zum Hergang des Unfalls machten die Ermittler zunächst keine Angaben. Besucher waren laut Polizei nicht anwesend. In dem Freizeitpark ist noch Winterpause, diese soll aber laut Plan am Gründonnerstag (28.3.) enden.
Mitarbeiter stirbt bei Wartungsarbeiten an Achterbahn im Phantasialand Brühl
Laut Homepage des Parkbetreibers gehört die Stahlachterbahn mit ihrer besonders rasanten und verschlungenen Streckenführung zu den besonderen Attraktionen im Phantasialand. Das Phantasialand in Brühl bei Köln ist einer der größten Freizeitparks in Europa.
April 2024: Das ändert sich in Deutschland
Normale Mehrwertsteuer für Gas und Fernwärme: Auf Gas und Fernwärme ist vom 1. April an wieder der normale Mehrwertsteuersatz von 19 Prozent fällig. Kürzungen beim Elterngeld: Ab April beträgt die Einkommensgrenze für das Elterngeld 200.000 Euro. Wenn beide Elternteile zu Hause bleiben, können sie Basiselterngeld nur für maximal einen Monat gleichzeitig beziehen. Cannabis-Gesetz soll in Kraft treten: Ab dem 1. April soll der Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für Erwachsene erlaubt sein. Zu Hause dürfen drei Pflanzen angebaut werden. Kiffen in öffentlichen Bereichen wie Schulen bleibt verboten. Kürzere Rückgabefristen bei Amazon: Amazon verkürzt die Rückgabefrist für bestimmte Produkte von 30 Tagen auf das gesetzliche Mindestmaß von 14 Tagen. Betroffen sind unter anderem Kameras, Computer, andere elektronische Geräte sowie Videospiele. Deutschlandticket für Studenten: Zum Sommersemester bieten viele Hochschulen ein vergünstigtes Deutschlandticket für 29,40 Euro im Monat an. Allerdings machen einige Hochschulen nicht mit - dort, wo das bisherige Semesterticket günstiger ist. Qualifizierungsgeld: Ab dem 1. April gibt es ein Qualifizierungsgeld als Lohnersatz. Beschäftigte in betroffenen Branchen können Weiterbildungen machen und dabei ihre Stelle behalten. Mobilitätszuschuss für Azubis: Auszubildende, deren Betrieb weit von zu Hause entfernt ist, können ab April einen Mobilitätszuschuss erhalten. Dabei werden im ersten Ausbildungsjahr zwei Familienheimfahrten im Monat übernommen. Berufsorientierungspraktikum: Ab April können unentschlossene Berufseinsteiger möglicherweise von geförderten Berufsorientierungspraktika profitieren. Der Staat übernimmt dabei Fahrt- und Unterkunftskosten für kurze, auch überregionale Praktika.
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