Neuss: Wer, Wo, Was? - Broschüre für Menschen mit Behinderung
In der Stadt Neuss haben Menschen mit Behinderung oft Schwierigkeiten, sich in ihrer Stadt zurechtzufinden. Um diesem Problem entgegenzuwirken, wurde die Broschüre Wer, Wo, Was? entwickelt. Diese Broschüre soll Menschen mit Behinderung helfen, sich besser in Neuss zu orientieren und die verschiedenen Angebote und Dienstleistungen in der Stadt zu nutzen. Die Broschüre enthält wichtige Informationen über die Zugänglichkeit von öffentlichen Gebäuden, Behindertenparkplätze und barrierefreie Wege. Durch diese Broschüre soll die Teilhabe und Integration von Menschen mit Behinderung in der Gesellschaft gefördert werden.
Titel: Neuss: Wer, Wo, Was? Broschüre für Menschen mit Behinderung
Untertitel: Stadt Neuss entwickelt Broschüre mit umfassenden Informationen zum Thema Behinderung
Die Stadt Neuss setzt sich für die Inklusion ein und hat bereits seit Juni 2016 eine Inklusionsbeauftragte. Nun hat die Stadt eine Broschüre entwickelt, die einen umfassenden Überblick rund um das Thema Behinderung in der Stadt Neuss bietet.
Die Broschüre Wer | Wo | Was – Angebote zum Thema Behinderung
Die Broschüre ist gegliedert in zehn Kategorien und bietet einen umfassenden Überblick über die Angebote der Stadt Neuss für Menschen mit Behinderung. Insbesondere die professionellen Beratungsangebote, die als erste Anlaufstelle dienen sollen, werden hervorgehoben.
Die Broschüre kann kostenlos auf der Homepage der Stadt Neuss heruntergeladen werden. Gedruckte Exemplare wurden an alle beteiligten Träger, Verbände und Einrichtungen verteilt. Die Inklusionsbeauftragte der Stadt Neuss, Mirjam Lenzen, bietet die Broschüre auch persönlich an und ist unter 02131 905311 oder [email protected] erreichbar.
Inhalt der Broschüre
Unter der Kategorie Anträge und Zuständigkeiten finden sich beispielsweise Hinweise für einen Antrag auf Ermäßigung des Rundfunkbeitrags oder zur Beantragung von Blindengeld. Neben erklärenden Informationen zu dem jeweiligen Angebot finden sich in der Broschüre auch Kontaktinformationen der zuständigen Ansprechpartner sowie ein Verweis auf die Homepage.
In der Kategorie Ausbildung und Beruf informiert die Broschüre der Stadt außerdem über Hilfsangebote zur Eingliederung ins Arbeitsleben. Außerdem finden sich Informationen zum Inklusionsbüro für schulische Angelegenheiten und Bildungsveranstaltungen der Volkshochschule (VHS).
Leichte Sprache
Die Broschüre verwendet Leichte Sprache, die sich durch einfache Grammatik, kurze Sätze und einfache Wörter auszeichnet. Leichte Sprache richtet sich an Menschen mit Einschränkungen beim Lesen und Verstehen, Menschen mit Lernschwächen und Personen mit Demenz. Auch Menschen mit geringen Deutschkenntnissen kann sie helfen, Dokumente zu verstehen.
Die Verwendung von Leichte Sprache trägt zur Barrierefreiheit bei und fördert Inklusion in der Gesellschaft. Bereits seit 1994 ist sie damit im deutschen Grundgesetz verankert: Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden, heißt es in Artikel 3 des Grundgesetzes.
Auch Menschen, die unter funktionalem Analphabetismus leiden, kann der Gebrauch von Leichte Sprache unterstützen. In Deutschland ist etwa jeder siebte Erwachsene funktionaler Analphabet.
Inklusionsbeauftragte der Stadt Neuss
Die Funktion der Inklusionsbeauftragten der Stadt Neuss, Mirjam Lenzen, wird in der Broschüre ausführlich auch in Leichte Sprache erklärt: Ihre Aufgabe ist es, die Interessen von Menschen mit Behinderung in der Stadt Neuss zu vertreten, beispielsweise indem die Stadtverwaltung in Hinblick auf die Bedürfnisse von Menschen mit Behinderung berät. Weiter bietet sie Sprechstunden und Beratung an und unterstützt bei der Frage von Zuständigkeiten.
Seit 2020 setzt sich auch ein Inklusionsbeirat für die Interessen von Menschen mit Behinderungen und chronischen Krankheiten ein.
Die Broschüre der Stadt wurde weiter auf eine kontrastreiche Darstellung geachtet. Menschen mit einer Sehbehinderung können außerdem Schriftart- und Größe anpassen. Weiter ist das PDF-Dokument barrierefrei gestaltet, wodurch es von Screen-Readern sowie von Tastaturen mit Blindenschrift ausgelesen werden kann.
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