Nordrhein-Westfalen: Klage gegen Meta, Verbraucherschützer fordern Bezahl-Abo-Modell aufzugeben

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Nordrhein-Westfalen: Klage gegen Meta, Verbraucherschützer fordern Bezahl-Abo-Modell aufzugeben

In Nordrhein-Westfalen ist ein wichtiger Schritt in Richtung mehr Verbraucherschutz getan worden. Die Verbraucherschützer des Bundeslands haben eine Klage gegen das Unternehmen Meta eingereicht. Der Grund dafür ist die Forderung, das Bezahl-Abo-Modell aufzugeben, das von Meta auf seinen Plattformen angeboten wird. Die Verbraucherschützer sehen in diesem Modell eine Gefahr für die Privatsphäre der Nutzer und fordern deshalb, dass Meta ein anderes, verbraucherfreundlicheres Modell einführt.

Meta in der Kritik: Verbraucherschützer fordern Rücknahme des PayforConsent-Modells

Meta in der Kritik: Verbraucherschützer fordern Rücknahme des PayforConsent-Modells

Die Verbraucherzentrale NRW hat Klage gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta beim Kölner Oberlandesgericht eingereicht. Grund dafür sind Datenschutzverstöße, die Meta durch sein Pay-for-Consent-Modell begangen haben soll.

Das Modell, das im vergangenen Jahr eingeführt wurde, gibt Facebook- und Instagram-Nutzern die Wahl, entweder personalisierte Werbung zu akzeptieren oder für Werbefreiheit zu bezahlen. Das ist rechtswidrig, sagt VZ-NRW-Vorstand Wolfgang Schuldzinski. Es kann nicht sein, dass sich große Unternehmen wie Meta nicht an geltende Regeln halten.

Eine Meta-Sprecherin widersprach jedoch und betonte, dass man sich an geltendes Recht gehalten habe. Die Abos seien dafür entworfen worden, den Menschen Kontrolle darüber zu geben, ob Meta ihre Daten für personalisierte Werbung nutzen dürfe.

Einem Urteil des EU-Gerichtshofs zufolge seien werbefreie Abomodelle ein legaler Schritt, um von den Menschen die Zustimmung für personalisierte Werbung einzuholen. So müssen Instagram und Facebook ihr Abo-Modell nachbessern.

Die Verbraucherschützer kritisieren, dass Meta bei der Zahlen oder Zustimmen-Frage keine Wahl auf freiwilliger Basis möglich gemacht habe. Dadurch liege ein zentraler Verstoß gegen den Datenschutz vor. Meta habe es in der Gestaltung der Angebotsoptionen samt eines abschreckend hohen Preises darauf angelegt, dass Nutzerinnen und Nutzer gar nicht anders konnten, als der kostenfreien Nutzung zuzustimmen – und Meta damit das umfassende Nutzertracking zum Zweck personalisierter Werbeanzeigen zu gestatten.

Außerdem kritisieren sie, dass Meta bei dem Werbefrei-Abo nicht ausreichend deutlich gemacht habe, dass sehr wohl noch Daten gesammelt würden. Nutzerinnen und Nutzer, die das nicht wissen, wähnen sich nach Abschluss des Abos gegebenenfalls in dem vermeintlichen Gefühl, ihr Nutzerverhalten werde nicht gespeichert, sagt Schuldzinski.

Es ist nicht das erste Mal, dass Meta wegen des Pay or Consent-Vorgehens Ärger mit Verbraucherschützern bekommt. Im November reichte die Datenschutzorganisation noyb Beschwerde bei der österreichischen Datenschutzbehörde ein.

Zusätzlich hatte die Verbraucherzentrale NRW eine separate Klage gegen Meta eingereicht – es ging ebenfalls um das Abo-Vorgehen bei Facebook und Instagram, jedoch um einen anderen Aspekt, und zwar um einen falsch beschrifteten Bestell-Button. Vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf setzte sich die Verbraucherzentrale hierbei im sogenannten einstweiligen Rechtsschutz durch.

Uwe Köhler

Ich bin Uwe, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns findest du Artikel zu Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Inhalte für unsere Leser zu erstellen und sie stets über die neuesten Entwicklungen in Deutschland informiert zu halten.

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