Schwangere besser vor Abtreibungsgegnern geschützt werden durch Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen​.

Schwangere Frauen sollen besser vor Abtreibungsgegnern geschützt werden durch ein neues Gesetz gegen Gehsteigbelästigungen. Dieser Schritt kommt als Reaktion auf die zunehmende Anzahl von Fällen, in denen Frauen, die sich für eine Abtreibung entschieden haben, auf dem Weg zu Beratungsstellen von Aktivisten belästigt oder eingeschüchtert wurden. Das geplante Gesetz sieht vor, dass Gegner von Schwangerschaftsabbrüchen einen Mindestabstand zu den Beratungsstellen einhalten müssen und keine unerlaubte Werbung in der Nähe platzieren dürfen. Schwangere Frauen sollen so besser geschützt werden und sich frei und ohne Druck für oder gegen eine Abtreibung entscheiden können.

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Gesetzesentwurf zum Schutz schwangerer Frauen vor Belästigungen durch Abtreibungsgegner debattiert

Am Mittwoch wird der Entwurf in erster Lesung im Bundestag beraten. Die Bundesregierung plant eine Gesetzesreform zum Schutz von Schwangeren vor Gehsteigbelästigungen. Schwangere sollen wirksamer vor solchen sogenannten Gehsteigbelästigungen durch Abtreibungsgegner geschützt werden. Ziel ist es, die Rechte der Schwangeren sowie das Beratungs- und Schutzkonzept in seiner Gesamtheit zu stärken.

Was ist die Ausgangslage?

Was ist die Ausgangslage?

Nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches ist ein Schwangerschaftsabbruch im Grundsatz in Deutschland verboten. Er bleibt jedoch in bestimmten Fällen straffrei - unter anderem, wenn er innerhalb der ersten zwölf Wochen und nach einer Beratung in einer staatlich anerkannten Stelle erfolgt. Vor Konfliktberatungsstellen oder Kliniken werden Schwangere und das Fachpersonal zum Teil gezielt gegen ihren Willen angesprochen, um ihnen eine andere Meinung zu Schwangerschaftsabbrüchen aufzudrängen. Zudem werden sie mit unwahren oder verstörenden Inhalten konfrontiert, die geeignet sind, die Beratung zu beeinträchtigen.

Was will die Bundesregierung erreichen?

Was will die Bundesregierung erreichen?

Die Bundesregierung will mit der Gesetzesreform die Letztverantwortung der Schwangeren in dieser höchstpersönlichen Angelegenheit sicherstellen. Es soll verboten werden, das Betreten der Einrichtungen durch Hindernisse absichtlich zu erschweren, einer Schwangeren gegen ihren erkennbaren Willen die eigene Meinung aufzudrängen, sie erheblich unter Druck zu setzen oder sie mit unwahren Tatsachenbehauptungen oder verstörenden Inhalten zu konfrontieren. Verstöße sollen künftig eine Ordnungswidrigkeit darstellen und mit einem Bußgeld von bis zu 5000 Euro belegt werden.

Uwe Köhler

Ich bin Uwe, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns findest du Artikel zu Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Inhalte für unsere Leser zu erstellen und sie stets über die neuesten Entwicklungen in Deutschland informiert zu halten.

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