Strafgefangener Josef Fritzl soll in den normalen Vollzug umgelagert werden
Die österreichischen Justizbehörden haben einen bedeutenden Schritt in Bezug auf den Strafgefangenen Josef Fritzl angekündigt. Der Mann, der seine Tochter 24 Jahre lang in einem Kellergefängnis gefangen hielt und sie zwang, ihm mehrere Kinder zu gebären, soll in den normalen Vollzug umgelagert werden. Dies bedeutet, dass Fritzl, der derzeit in einer psychiatrischen Anstalt untergebracht ist, in ein normales Gefängnis verlegt werden soll, um seine restliche Haftstrafe zu verbüßen. Diese Entscheidung wird von vielen als Schritt in die richtige Richtung gesehen, da Fritzl schließlich die Folgen seiner Taten tragen muss.
Josef Fritzl darf in den Normalvollzug wechseln
Ein Senat aus drei Richtern am Landgericht Krems hat entschieden, dass der als Monster von Amstetten bekannte Inzest-Täter Josef Fritzl vom Maßnahmenvollzug in den Normalvollzug wechseln darf.
Von dem mittlerweile 89 Jahre alten Mann gehe keine Gefährlichkeit mehr aus, die eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum erforderlich mache, teilte das Gericht am Dienstag mit.
Der Häftling leide unter fortschreitender Demenz und habe körperlich so abgebaut, dass die der Einweisung zugrunde liegende Persönlichkeitsstörung inzwischen begraben sei, hieß es.
Der Beschluss ist nicht rechtskräftig. Zugleich entschieden die Richter, dass eine bedingte Entlassung aus dem Normalvollzug - somit eine Entlassung in Freiheit - aus spezialpräventiven Gründen derzeit nicht möglich sei.
Zwar sei Fritzl nicht mehr gefährlich, aber es sei immer noch fraglich, ob der inzwischen unter anderem Namen lebende Häftling künftig keine Straftaten mehr begehen würde.
„Demnach ist – angesichts der beispiellosen kriminellen Energie anlässlich der verurteilten Taten - von einer zukünftigen Deliktsfreiheit mangels Erprobung im Entlassungsvollzug, einer erforderlichen Auseinandersetzung mit den Taten sowie mangels einer Wohnmöglichkeit samt sozialem Umfeld nicht auszugehen“, hieß es weiter.
Die Tat
In der österreichischen Kleinstadt Amstetten hatte Fritzl 1984 seine damals 18-jährige Tochter in den schalldicht ausgekleideten Keller seines Hauses gesperrt.
In den folgenden 24 Jahren vergewaltigte er sie tausendfach und zeugte sieben Kinder mit ihr.
Er habe Macht über eine Frau und ihre allzeitige Verfügbarkeit gewollt, so die damalige Gerichtsgutachterin zum Motiv.
Fritzl wurde im März 2009 zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Anklage im Prozess lautete auf Mord durch Unterlassen, Vergewaltigung, Freiheitsberaubung, schwere Nötigung, Sklaverei und Blutschande.
Sollten Verteidigung oder Staatsanwaltschaft gegen den aktuellen Beschluss nicht akzeptieren, müsste das Oberlandesgericht Wien über das Vorgehen entscheiden.
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