Telekom verliert vor Gericht - Streit um leeres Internet-Rohr
Die Deutsche Telekom hat vor Gericht eine wichtige Entscheidung verloren. Im Zentrum des Streits steht ein leerer Internet-Rohr, das die Telekom in den 1990er Jahren verlegt hat. Einige Jahre später sollte das Rohr dann mit Glasfaserkabeln bestückt werden. Doch nun hat das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main entschieden, dass die Telekom das Rohr nicht mehr nutzen darf. Dieses Urteil könnte weitreichende Folgen für die gesamte Branche haben. Im Folgenden werden wir die Hintergründe und Konsequenzen dieser Entscheidung näher beleuchten.
Telekom verliert vor Gericht: Streit über leeres Internet-Rohr eskaliert
Die Deutsche Telekom hat vor Gericht eine Niederlage erlitten. Das Unternehmen muss seinem Konkurrenten Deutsche Glasfaser Zugang zum öffentlich geförderten Netz auf zwei Strecken in den bayerischen Gemeinden Heßdorf und Großenseebach gewähren.
Gerichtsentscheidung: Telekom muss Konkurrenten Glasfaser-Zugang gewähren
Das Verwaltungsgericht Köln hat die Entscheidung getroffen und auf eine entsprechende Verpflichtung im Telekommunikationsgesetz hingewiesen. Ein Eilantrag der Telekom wurde abgelehnt. Die Deutsche Glasfaser hatte den Zugang haben wollen, um nicht selbst buddeln zu müssen.
Die Bundesnetzagentur hatte der Deutschen Glasfaser in einem Streitbeilegungsverfahren im März recht gegeben, woraufhin die Telekom vor Gericht zog. Nun muss die Telekom den Zugang ermöglichen. Zwar könnte der Sachverhalt noch in einem Hauptsacheverfahren verhandelt werden, aber dies hätte keine aufschiebende Wirkung.
Deutsche Glasfaser begrüßt Gerichtsentscheidung
Die Deutsche Glasfaser, die in Deutschland rund 1900 Beschäftigte hat und nach eigenen Angaben jedes Jahr eine Milliarde Euro in den Glasfaser-Internetausbau in Deutschland investiert, begrüßte die Gerichtsentscheidung. „Open Access – also der offene Netzzugang - sorgt für den fairen Wettbewerb und bietet Kunden echte Wahlfreiheit zwischen starken Angeboten und Leistungen“, sagte ein Firmensprecher.
Telekom kritisiert Gerichtsentscheidung
Die Telekom kritisierte die Gerichtsentscheidung hingegen als „Eingriff in unser Netzeigentum“. Eine Telekom-Sprecherin sagte: „Die Leerrohre habe man auf eigene Kosten errichtet, die staatliche Förderung wiederum habe sich nur auf den zweiten Schritt - das Verlegen der Glasfaser in diese Rohre hinein - bezogen. Die Telekom soll nun aber Zugang zu sämtlichen Leerrohren auf der Trasse gewähren und zusätzlich auch noch Kapazitätserweiterungen für Wettbewerber auf eigene Kosten vornehmen.“
Die Telekom will ihre anderweitige Ansicht im laufenden Klageverfahren weiterverfolgen.
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