Urteil gegen AfD in Münster: Das Urteil trifft die AfD ins Mark
Ein Grundsatzurteil des Verwaltungsgerichts Münster hat die AfD empfindlich getroffen. Das Gericht hat entschieden, dass die Bundesregierung die AfD nicht länger als Verfassungsfeind einstufen darf. Das Urteil ist ein scharfer Rückschlag für die Partei, die sich in den letzten Jahren immer wieder durch umstrittene Äußerungen von Politikern und Funktionären in die Kritik geraten war. Die Richter in Münster haben damit ein wichtiges Signal gesetzt und die Grenzen der Meinungsfreiheit markiert.
Justiz sagt AfD: Partei steht unter Verdacht des Rechtsextremismus
Die Sprache des Urteils der Richter in Münster ist einfach und glasklar. Es gibt ausreichende tatsächliche Anhaltspunkte, dass die AfD Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik gerichtet sind. Damit sind alle Voraussetzungen gegeben, die Partei als Verdachtsfall einzustufen.
Der Inlandsgeheimdienst, also der Bundesverfassungsschutz, darf sie überwachen, V-Leute einschleusen, in besonders gravierenden Fällen auch Telefone abhören oder in die elektronische Kommunikation eindringen.
Urteil in Münster: Richter stufen AfD als Verdachtsfall ein
Das Oberverwaltungsgericht hat Äußerungen von maßgeblichen AfD-Mitgliedern ausgewertet und kommt zu dem Schluss, dass eine große Anzahl die Deutschen mit Migrationshintergrund diskriminieren, ihnen einen minderen rechtlichen Status zusprechen und damit gegen die Menschenwürde verstoßen.
Dies gilt auch für Reden, in denen Ausländer oder Muslime allein aufgrund ihrer Herkunft und ihres Glaubens herabgewürdigt werden.
AfD unter Druck: Justiz bestätigt Verdacht des Rechtsextremismus
Das Gericht in Münster stellt eindrucksvoll heraus, was einen Rechtsstaat ausmacht. Niemand darf aufgrund von Merkmalen wie Migrationshintergrund oder Religion schlechter oder anders behandelt werden. Genau darauf laufen aber viele politischen Aktivitäten der AfD hinaus.
Das mag noch nicht ausreichen, sie als gesichert rechtsextrem zu bezeichnen oder sie gar zu verbieten. Hier gibt es zu Recht schärfere Kriterien.
Aber die Tendenzen zur Missachtung der Menschenwürde bei Personen, die sich außerhalb des von der AfD so definierten ethnischen Volks der Deutschen befinden, sind so klar, dass der Verfassungsschutz einschreiten kann und muss.
Die AfD sieht sich immer in der Opferrolle
Heidi Reichinnek, Linken-Chefin im Bundestag, sagt: Die AfD sieht sich immer in der Opferrolle.
Fünf Gründe, warum ein AfD-Verbotsverfahren nichts bringt:
Rechtsextremismus
Das Urteil zeigt, dass unsere Demokratie und unser Rechtsstaat als wehrhaft sind. So weit es die Justiz betrifft, sind die Richterinnen und Richter weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge blind.
Und auch andere Feinde der Verfassung wie Islamisten oder Verschwörungstheoretiker stoßen immer dann an Grenzen, wenn sie unseren Rechtsstaat infrage stellen.
Ob der AfD der Urteilsspruch aus Münster bei der Wählerschaft schadet, ist offen. Aber er schlägt einen Pflock ein. Wer die AfD wählt, gibt seine Stimme einer Partei, die unter dem Verdacht des Rechtsextremismus steht.
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