Verhandlungen über ein neues Wahlrecht beim Bundesverfassungsgericht
Die Verhandlungen über ein neues Wahlrecht beim Bundesverfassungsgericht sind von großer Bedeutung für die politische Landschaft in Deutschland. Das Gericht prüft die Reform des Wahlrechts, die von verschiedenen Parteien vorgeschlagen wurde. Dabei geht es um die Frage, ob das aktuelle Wahlrecht verfassungskonform ist und ob es möglicherweise geändert werden muss, um die Wahlgleichheit zu gewährleisten. Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts wird weitreichende Auswirkungen auf die Zukunft der deutschen Politik haben.
Brisante Verhandlung am Bundesverfassungsgericht über neues Wahlrecht beginnt in Karlsruhe
Am Dienstag beginnt in Karlsruhe die wohl brisanteste Verhandlung dieses Jahres am Bundesverfassungsgericht. Zwei Tage lang geht es dann – voraussichtlich anderthalb Jahre vor der nächsten Bundestagswahl – um das heftig umstrittene neue Wahlrecht. Verhandelt wird über insgesamt sieben Verfahren, die von den Parteien CSU und Linke, den entsprechenden Fraktionen, der bayerischen Staatsregierung, Linken-Bundestagsabgeordneten und mehr als 4000 Privatpersonen angestrengt wurden.
Heftig umstrittene Wahlrechtsreform vor dem Bundesverfassungsgericht verhandelt
Die von der Ampelkoalition vorangetriebene Wahlrechtsreform war im vergangenen Jahr beschlossen worden. Sie soll den Bundestag auf 630 Abgeordnete verkleinern. Von Anfang an gab es laute Kritik an der Neuregelung, vor allem von CSU und Linkspartei. Ihnen könnten die Änderungen besonders gefährlich werden.
Viel Zustimmung für Wahlrecht ab 16 Jahren Wahlalter für Bundestagswahlen. Denn Überhang- und Ausgleichsmandate werden abgeschafft. Diese sorgten in der Vergangenheit dafür, dass der Bundestag immer größer wurde.
Beides könnte die CSU treffen, die in Bayern normalerweise sehr viele Wahlkreise holt, aber eben auch nur dort antritt - und bundesweit zuletzt nur knapp über die Fünfprozenthürde kam. Die Linke war bei der Bundestagswahl 2021 sogar unter fünf Prozent gefallen, zog aber dank der Grundmandatsklausel dennoch in Fraktionsstärke in den Bundestag ein.
Beide Regelungen, die Zweitstimmendeckung und die Abschaffung der Grundmandatsklausel, werden nun zum Thema vor dem Verfassungsgericht. Außerdem wurde zum Teil schon der Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens beanstandet, wie das Gericht bei Ankündigung der Verhandlung Anfang März mitteilte. Es geht um mögliche Verletzungen der Wahlrechtsgleichheit und des Rechts auf Chancengleichheit der Parteien.
Ein Urteil wird am Dienstag oder Mittwoch noch nicht erwartet. Es fällt erfahrungsgemäß einige Monate nach der mündlichen Verhandlung.
Schreibe einen Kommentar