Warum das Erzbistum Köln sich nicht für Täterpriester verantwortlich fühlt

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Warum das Erzbistum Köln sich nicht für Täterpriester verantwortlich fühlt

In einem umstrittenen Schritt hat das Erzbistum Köln bekannt gegeben, dass es sich nicht für die Taten von Priestern, die sich an Minderjährigen sexuell vergehen haben, verantwortlich fühlt. Laut einer Stellungnahme des Erzbistums sei die Kirche nicht haftbar für die Straftaten einzelner Priester, da diese nicht im Auftrag der Kirche gehandelt hätten. Diese Entscheidung hat zu heftiger Kritik von Seiten der Opfer und ihrer Anwälte geführt, die eine umfassende Aufarbeitung der Vorfälle fordern. Die Frage bleibt, wie das Erzbistum Köln seine Verantwortung gegenüber den Opfern wahrnehmen wird.

Keine Schmerzensgeldzahlung: Erzbistum Köln sichert sich vor Gericht gegen Opfer von Missbrauch

Trotz hundertfachen Missbrauchs durch einen katholischen Priester wird das Erzbistum Köln voraussichtlich keine geforderten 830.000 Euro Schmerzensgeld an die Betroffene zahlen müssen. Dies entschied das Kölner Landgericht in einem Zivilverfahren.

Nach der Argumentation des Vorsitzenden Richters Jörg Michael Bern könne die Kirche als eine „Körperschaft des öffentlichen Rechts“ für die Verbrechen des Priesters nicht in Mithaftung genommen werden. „Es gibt eine Trennung zwischen Amtsausübung und sonstigem Handeln“, sagte Bern.

Dass der Priester die Klägerin Melanie F. in den 1970er-Jahren als Pflegekind habe aufnehmen dürfen, sei eine Entscheidung des Jugendamts gewesen. Aus diesem Grund hätte auch das Jugendamt prüfen müssen, ob der Priester dafür geeignet gewesen sei, das Sorgerecht zu bekommen, so Bern.

Rechtsauffassungen im Widerspruch

Rechtsauffassungen im Widerspruch

Vor dem Kölner Landgericht waren zwei Rechtsauffassungen aufeinander getroffen: Aus staatlich juristischer Sicht greift eine Amtshaftung erst, wenn die Tat im öffentlichen Amt selbst ausgeübt werde. Seine Missbrauchstaten habe Priester U. danach als Privatmann begangen; sie stünden nicht im Zusammenhang mit seinen Dienstpflichten.

Die Verteidigung argumentierte mit dem dogmatischen Selbstverständnis der Kirche vom Weiheamt. Das führe in eine „Daseinsform“, die den Priester „von allen anderen Gläubigen unterscheidet“, heißt es in einer Stellungnahme des Bonner Kirchenrechtlers Norbert Lüdecke. Ein Priester sei danach nicht nur zeitweilig im Dienst, er ist es jederzeit und überall, ist ohne Einschränkung verfügbar.

Aus dieser „Ganzhingabe“ leitet sich auch die Zölibatspflicht ab. Das Landgericht habe mit einem „völlig diffusen Amtsbegriff operiert“, sagte Lüdecke nach der Verhandlung unserer Zeitung. „Die Taktik der katholischen Kirche ist aufgegangen: nämlich Verantwortung wegzuwischen und Betroffene auch damit zu entmutigen. Das ist ihr jetzt auf massive Weise gelungen“.

Kritik an der Kirche

Nicht einmal auf einen Vergleich habe sich die Kirche eingelassen. „Letztlich war es eine knallharte Machtdemonstration“, so Lüdecke. Und: „Wie diese Kirche moralisch überhaupt noch Land gewinnen will, ist mir völlig schleierhaft“.

Wer hatte damals die Kontrollpflicht? Das Jugendamt, das Melanie F. aus dem Bonner Kinderheim dem Bistum anvertraut habe? Oder die Bistumsleitung? Nach Meinung Lüdeckes täusche Kirche ihre Verantwortung für die Betroffenen nur vor. „Sobald es aber darum geht, wirklich belastbare Verantwortung zu übernehmen, versucht sie, vom staatlichen Gericht einen Freibrief zu erwirken“.

Das Leid der Opfer

Melanie F. war ihrem Täter viele Jahre schutzlos ausgeliefert: Die heute 57-Jährige wurde in den 1970 und -80er Jahren hundertfach aufs Schwerste missbraucht. Zweimal wurde sie schwanger, beim ersten Mal war sie 15 Jahre alt; beide Mal wurde die Schwangerschaft abgebrochen.

Dass Pfarrer U. 2022 zu zwölf Jahren Haft verurteilt und vom Vatikan aus dem Klerikerstand entlassen wurde, ist seinen Missbrauchstaten jüngeren Datums geschuldet, da die Taten an Melanie F. im strafrechtlichen Sinne verjährt waren.

Das Erzbistum Köln aber hatte auf die Einrede der Verjährung verzichtet und dadurch eine Klärung vor Gericht erst ermöglicht.

Weitere Fälle

Zeitgleich ist vor dem Landgericht Aachen ebenfalls die Klage eines potenziellen Missbrauchsopfers auf Zahlung von Schmerzensgeld abgewiesen worden. Der Kläger forderte ein Schmerzensgeld in Höhe von 600.000 Euro und behauptete, als Messdiener im Kindesalter von zwei Pfarrern über mehrere Jahre sexuell missbraucht und vergewaltigt worden zu sein.

Täter sollen vor mehr als 30 Jahren zwei Pfarrer des Bistums Aachen gewesen sein. Das Bistum hat bestritten, dass diese und weitere Taten tatsächlich stattgefunden hätten und berief sich auf die Verjährung.

Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

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