Warum in Ratingen über Straßenausbaubeiträge geredet wird
In der Stadt Ratingen wird derzeit intensiv über Straßenausbaubeiträge debattiert. Dieses Thema ist von großer Bedeutung für die Bürgerinnen und Bürger, da es direkte Auswirkungen auf ihre finanzielle Situation haben kann. Die Diskussion konzentriert sich auf die Frage, ob die Anwohner weiterhin an den Kosten für den Ausbau von Straßen beteiligt werden sollen. Diese Debatte hat sowohl politische als auch wirtschaftliche Aspekte, die sorgfältig abgewogen werden müssen. Die Entscheidung, ob Straßenausbaubeiträge in Ratingen bestehen bleiben oder abgeschafft werden, wird daher mit Spannung erwartet.
Ratinger Bürger Union begrüßt Abschaffung der Straßenausbaubeiträge
Die Fraktion der Bürger Union (BU) beschäftigt sich nach dem im Landtag beschlossenen Aus für die Straßenausbaubeiträge mit den Auswirkungen und Folgen für die Bürger in Ratingen. Die BU hatte sich stets gegen die hohen Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) ausgesprochen, die als unangemessen und existenzgefährdend empfunden wurden. Die Gesetzesänderung, die ab 2024 ein Betragserhebungsverbot vorsieht und somit die Straßenausbaubeiträge abschafft, wird von der Bürger Union ausdrücklich begrüßt, so Fraktionsvorsitzender Rainer Vogt.
Fraktion der BU kritisiert Verwaltung in Ratingen
Die Fraktion der BU kritisiert die Verwaltung in Ratingen für die Nichtumsetzung einer bereits beschlossenen Satzung zur Erhebung von Straßenbaubeiträgen. Trotz des Beschlusses im Jahr 2019, die Satzung zu ändern, wurde dies nicht umgesetzt, was zu Verwirrung und Unmut bei den Bürgern führte. Die Verwaltung versäumte es, die neue Satzung zu erarbeiten, und schickte stattdessen weiterhin Bescheide auf Grundlage der alten Satzung heraus, was zu Unklarheiten und Bürgerbeschwerden führte.
Die Fraktion mahnte an, dass die Nichtumsetzung der Satzung zu keinen negativen Folgen für die Bürger führte, jedoch zeige dies die Unklarheiten und Missstände in der Verwaltung auf. Die BU betonte die Notwendigkeit einer klaren und transparenten Verwaltung, um das Vertrauen der Bürger zu wahren und eine gerechte Behandlung sicherzustellen.
Für Ratingen geltende Regelung nach neuer Gesetzeslage
Nach der Neufassung des § 8 KAG ab dem 1. Januar 2024 werden für ab diesem Zeitpunkt beschlossene Straßenbaumaßnahmen keine Straßenausbaubeiträge mehr erhoben. Die bisherige Satzung der Stadt Ratingen über die Beitragszahlung für Straßenbaumaßnahmen gilt weiterhin bis zum 31. Dezember 2023 und wird dann durch die Gesetzesänderung außer Kraft gesetzt. Diese Regelung soll eine gerechtere und transparentere Beitragserhebung sicherstellen und den Bürgern eine Entlastung bringen.
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