Was Erben bei Immobilien wissen sollten

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Was Erben bei Immobilien wissen sollten

Die Erbschaft einer Immobilie kann für viele Menschen eine große Herausforderung darstellen. Neben der emotionalen Belastung durch den Verlust eines geliebten Menschen müssen die Hinterbliebenen auch die rechtlichen und finanziellen Aspekte der Erbschaft klären. Oftmals fehlt es an Kenntnissen über die Rechte und Pflichten von Erben bei Immobilien. In diesem Artikel möchten wir Ihnen einen Überblick über die wichtigsten Dinge geben, die Sie bei der Erbschaft einer Immobilie wissen sollten.

Was Erben bei Immobilien wissen sollten

Wenn einem nach dem Tod von Verwandten eine Immobilie zufällt, wird man mit vielen Fragen konfrontiert. Hier sind einige Punkte, die man beachten sollte, wenn man ein Haus erbt.

Erben Sie ein Haus - was sollten Sie beachten?

Erben Sie ein Haus - was sollten Sie beachten?

Zunächst stellt sich die Frage, ob das Erbe angenommen oder ausgeschlagen werden soll. Ist ein Haus noch nicht abbezahlt, können hohe Kosten auf Erben zukommen. Denn auch die gehen auf einen über, wenn man ein Erbe annimmt.

In diesen Fällen kann es je nach Fall klug sein, das Erbe nicht anzunehmen. Diese Entscheidung hängt aber nicht zuletzt von der eigenen finanziellen Situation ab. Will man ein Erbe ausschlagen, muss man seine Entscheidung innerhalb von sechs Wochen kundtun.

Die Erbschaftsteuer - ein wichtiger Aspekt bei Immobilienerben

Die Erbschaftsteuer - ein wichtiger Aspekt bei Immobilienerben

Die Erbschaftsteuer fällt auf den Restbetrag an, der sich nach Abzug des Freibetrags ergibt. Wie hoch der Steuersatz ist, hängt von der Steuerklasse des Erben und vom Wert des Hauses ab. Die Prozentsätze variieren hier stark zwischen sieben und 50 Prozent.

Die höchsten Freibeträge genießen mit 500.000 Euro Ehegatten, gefolgt von Kindern und Enkelkindern mit 400.000 Euro. Für Nichten und Neffen liegt der Freibetrag nur bei 20.000 Euro.

Was passiert, wenn mehrere Menschen ein Haus erben - eine Erbengemeinschaft?

Was passiert, wenn mehrere Menschen ein Haus erben - eine Erbengemeinschaft?

In diesem Fall bilden die Hinterbliebenen eine Erbengemeinschaft. Dabei gehört allen alles, und die Erben können auch nur gemeinschaftlich über die Immobilie entscheiden. Werden sich die Erben nicht einig, kann die Gemeinschaft durch eine Zwangsversteigerung aufgelöst werden.

Der Erlös wird dabei an das Gericht überwiesen und wird danach unter den Erben aufgeteilt. Da das aus finanzieller Sicht häufig aber nicht die effektivste Lösung sei, lasse man es soweit am besten gar nicht kommen und finde lieber eine einvernehmliche Lösung, rät unter anderem das Deutsche Erbzentrum.

Was soll ich mit einem Haus machen, das ich geerbt habe?

Wenn ein Erbe angenommen wird, gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten: selbst einziehen, vermieten oder verkaufen. Für jede der Varianten gibt es Vor- und Nachteile.

Erbt man das Elternhaus und zieht dort selbst ein, bleibt die Immobilie in eigenen Händen. Entscheidet man sich stattdessen für eine Vermietung, kann man Mieteinnahmen generieren. Allerdings ist man dann auch für die Instandhaltung und Reparaturen am Haus verantwortlich.

Außerdem ist zu beachten, dass Mieteinnahmen einkommenssteuerpflichtig sind. Wann sollte man eine geerbte Immobilie verkaufen? Das lässt sich so pauschal natürlich nicht sagen.

Die Zeitschrift Finanztest nennt einige Bedingungen, unter denen ein Verkauf sinnvoll sein könnte. Etwa, wenn sich die Immobilie nicht zur Selbstnutzung eignet, weit entfernt vom eigenen Wohnort liegt oder Sorgen bestehen, dass der Erhalt des Hauses nicht dauerhaft zu leisten ist.

Wie ist die Erbfolge bei einem Haus, und wann wird sie relevant?

Die gesetzliche Erbfolge ist dann entscheidend, wenn es kein Testament gibt. Eine besondere Stellung genießen Ehepartner. Sie erben laut den gesetzlichen Vorgaben neben den Verwandten immer einen Teil.

Wie groß er ist, hängt auch davon ab, wer sonst noch erbt. Das Erbrecht unterscheidet hier zwischen Erben erster Ordnung (Kinder), Erben zweiter Ordnung (Geschwister und Eltern) und den Erben dritter Ordnung (Großeltern).

Da das aus finanzieller Sicht häufig aber nicht die effektivste Lösung sei, lasse man es soweit am besten gar nicht kommen und finde lieber eine einvernehmliche Lösung, rät unter anderem das Deutsche Erbzentrum.

Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

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