Die Anzahl der Empfänger von Grundsicherung nimmt zu. Diese alarmierende Nachricht zeigt einen besorgniserregenden Trend in der Gesellschaft auf. Immer mehr Menschen sind auf staatliche Unterstützung angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Die Gründe für diese Zunahme sind vielfältig und reichen von Arbeitslosigkeit über Niedriglöhne bis hin zu sozialen Problemen. Die steigende Zahl an Empfängern von Grundsicherung stellt eine Herausforderung für das Sozialsystem dar und erfordert dringende Maßnahmen, um die Situation zu verbessern. Es ist wichtig, Ursachen zu identifizieren und geeignete Lösungen zu finden, um die Betroffenen zu unterstützen und langfristig ihre finanzielle Situation zu stabilisieren. Diese Entwicklung sollte als Warnsignal für die Politik dienen, um angemessen zu reagieren und soziale Ungleichheiten zu bekämpfen.
Anstieg der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
Die Anzahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ist angestiegen. Im Dezember 2023 erhöhte sie sich um rund 22.000 oder 1,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat auf mehr als 1,2 Millionen, wie das Statistische Bundesamt am Mittwoch mitteilte.
Die Leistungen können Erwachsene beziehen, die dauerhaft ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen sicherstellen können. Die Altersgrenze kann je nach Jahrgang unterschiedlich sein.
Der Anstieg geht vor allem auf die Zunahme leistungsberechtigter Geflüchteter aus der Ukraine zurück. Deren Zahl erhöhte sich um 13.715 oder 18,8 Prozent auf insgesamt 86.775. Russland hatte die Ukraine vor mehr als zwei Jahren überfallen. Seither haben Millionen Ukrainerinnen und Ukrainer das Kriegsland verlassen, viele sind nach Deutschland gegangen.
Altersgrenzen und Erwerbsminderung
Knapp 690.000 Bezieher – das entspricht einem Anteil von 56,9 Prozent – erhielten die Grundsicherung im Alter. Das heißt, sie hatten die entsprechende Altersgrenze erreicht oder überschritten. Dies bedeutet einen Anstieg von 4,7 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat, so die Statistiker.
Vor dem Jahr 1947 geborene Personen erreichten die Altersgrenze mit 65 Jahren; für 1947 und später Geborene wird die Altersgrenze seit 2012 schrittweise auf 67 Jahre angehoben. Im vergangenen Dezember lag die Altersgrenze daher bei 66 Jahren.
Rund 520.000 oder 43,1 Prozent der Empfängerinnen und Empfänger erhielten die Leistung wegen einer dauerhaft vollen Erwerbsminderung. „Das bedeutet, sie konnten aufgrund einer Krankheit oder Behinderung für einen nicht absehbaren Zeitraum täglich keine drei Stunden unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes erwerbstätig sein“, erklärten die Statistiker dazu. Ihre Zahl sank binnen eines Jahres um 1,6 Prozent.
Schreibe einen Kommentar