Streit über Abtreibungsrecht: Union und AfD protestieren

Der Streit über das Abtreibungsrecht hat in Deutschland erneut zu Protesten geführt, diesmal von Seiten der Union und der AfD. Die Kontroverse entzündet sich an den geplanten Gesetzesänderungen, die Abtreibungen erleichtern sollen. Während die Befürworter argumentieren, dass Frauen ein Recht auf Selbstbestimmung über ihren Körper haben, sehen Kritiker darin einen Verstoß gegen das Lebensrecht ungeborener Kinder. Die Union und die AfD haben sich nun gemeinsam gegen die geplanten Änderungen positioniert und fordern eine Beibehaltung der bestehenden Gesetze. Diese Proteste könnten zu weiteren Diskussionen und politischen Auseinandersetzungen führen und zeigen die anhaltende Kontroverse über das Abtreibungsrecht in Deutschland.

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Neuer Streit um Abtreibungsrecht in Deutschland: Union und AfD protestieren

Über eine Liberalisierung des Abtreibungsrechts in Deutschland ist neuer Streit entbrannt. In der kommenden Woche werden dazu Vorschläge einer Regierungskommission vorgestellt - und laut einem „Spiegel“-Bericht wollen die Experten eine generelle Straffreiheit von Schwangerschaftsabbrüchen innerhalb der ersten zwölf Wochen empfehlen. Bisher ist eine Abtreibung nach Paragraf 218 des Strafgesetzbuches grundsätzlich strafbar, es sei denn, sie findet in den ersten zwölf Wochen statt und die Frau hat sich zuvor beraten lassen. Von Union und AfD kam Protest gegen eine solche generelle Straffreiheit. Die Organisation Pro Familia und die Linke im Bundestag warben für eine Regelung außerhalb des Strafrechts. CDU-Chef Friedrich Merz machte deutlich, dass Kanzler Olaf Scholz (SPD) ein Aufweichen des Paragrafen 218 verhindern sollte. „Obwohl sie eine kleine Hoffnung ist, aber ich habe die Hoffnung, dass der Bundeskanzler die Kraft besitzt, die Koalition davon abzubringen, einen weiteren gesellschaftlichen Großkonflikt in dieses Land hineinzutragen“, sagte der Unionsfraktionschef am Dienstag in Berlin.

Empfehlung zur Legalisierung von Abtreibung: Regierungskommission sorgt für Kontroversen

Empfehlung zur Legalisierung von Abtreibung: Regierungskommission sorgt für Kontroversen

Die Regierungskommission, die vor gut einem Jahr die Arbeit aufgenommen hatte, soll am kommenden Montag ihren Abschlussbericht vorstellen. Dem Gremium gehören 18 Expertinnen und Experten aus Medizin, Psychologie, Soziologie, Ethik und Recht an. Familienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte in der Vergangenheit mehrfach angedeutet, sich eine Neuregelung vorstellen zu können. Laut „Spiegel“ heißt es in dem Bericht der Kommission: „Die grundsätzliche Rechtswidrigkeit des Schwangerschaftsabbruchs in der Frühphase der Schwangerschaft ist nicht haltbar.“ Verwiesen werde darauf, dass die aktuellen Regelungen im Strafgesetzbuch einer verfassungsrechtlichen, völkerrechtlichen und europarechtlichen Prüfung nicht Stand hielten. Sobald ein Fötus eigenständig lebensfähig sei, sollten Abbrüche aber verboten bleiben. Die Grenze liege etwa in der 22. Woche seit Beginn der letzten Menstruation, empfehle die Kommission.

Der Pro Familia Bundesverband mahnte dringenden Handlungsbedarf an. Die Regierung müsse mögliche Gestaltungsspielräume umfassend nutzen und Abbrüche vollständig entkriminalisieren. Zudem müssten Beratungspflicht und Wartezeiten abgeschafft werden. Menschenrechte und effektiver Lebensschutz verlangten, Entscheidungsmöglichkeiten zu erweitern, nicht einzuschränken. Die Linke-Gruppe im Bundestag pochte auf eine Entkriminalisierung und ein Recht auf Beratung statt einer Beratungspflicht. Krankenkassen sollten die Kosten für Abbrüche übernehmen.

SPD, FDP und Grüne hatten die Einsetzung einer „Kommission zur reproduktiven Selbstbestimmung“ im Koalitionsvertrag vereinbart, die unter anderem Regulierungen für Schwangerschaftsabbrüche außerhalb des Strafgesetzbuches prüfen sollte. Nicht strafbar ist ein Abbruch nach derzeitiger Rechtslage auch, wenn medizinische Gründe vorliegen oder wenn er wegen einer Vergewaltigung vorgenommen wird. Laut Statistischem Bundesamt gab es 2022 in Deutschland rund 104 000 gemeldete Schwangerschaftsabbrüche.

Die Bundesregierung hatte bereits im ersten Jahr ihrer Amtszeit eine weitreichende Gesetzesänderung im Zusammenhang mit Schwangerschaftsabbrüchen auf den Weg gebracht: Sie schaffte den umstrittenen Paragrafen 219a ab, der zuvor das „Werbeverbot“ für Abtreibungen geregelt und immer wieder dazu geführt hatte, dass Ärztinnen und Ärzte sich strafbar machten, wenn sie öffentlich Informationen dazu zur Verfügung stellten.

Heidi Schulze

Ich bin Heidi, eine Journalistin bei der Webseite Real Raw News. Unsere digitale Generalistenzeitung konzentriert sich auf nationale Nachrichten in Deutschland, sowie auf Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Berichterstattung zu liefern, um unsere Leser stets auf dem neuesten Stand zu halten. Mit meiner Erfahrung und meinem Engagement für Qualitätsjournalismus strebe ich danach, die Vielfalt der Nachrichtenlandschaft in Deutschland abzubilden und wichtige Themen zu beleuchten.

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