Berlin: Bundeskabinett beschließt Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes
Das Bundeskabinett in Berlin hat einige wichtige Änderungen am Wissenschaftszeitvertragsgesetz beschlossen, die große Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlern haben könnten. Die Neuerungen zielen darauf ab, die Situation der Forscher zu verbessern und ihnen mehr Sicherheit und Planbarkeit zu bieten. Unter anderem sollen befristete Verträge in der Wissenschaft transparenter gestaltet und klare Regeln für die Verlängerung von Verträgen eingeführt werden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich zu stabilisieren und die Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland zu erhöhen.
Bundeskabinett stärkt Nachwuchswissenschaftler
Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen besser vor kurz laufenden Arbeitsverträgen und immer neuen Befristungen geschützt werden. Das Bundeskabinett in Berlin hat dazu am Mittwoch über Änderungen des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht.
Neuer Schutz für junge Forscher
Das Bundeskabinett verabschiedet Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, um Nachwuchswissenschaftler zu unterstützen, obwohl die Pläne von Betriebsräten, Gewerkschaften und Studierendenvertretern teilweise unterstützt, aber auch scharf kritisiert werden.
Bundeskabinett bringt Gesetzesänderungen für Wissenschaftsverträge auf den Weg
Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt seit 2007 die Frage von Befristungen von Arbeitsverträgen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Doch das Gesetz steht schon lange in der Kritik, da viele junge Forscherinnen und Forscher sich von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten hangeln müssen.
Mit der Reform sollen nun Mindestvertragslaufzeiten eingeführt werden. Der erste Arbeitsvertrag vor der Promotion muss in der Regel eine Laufzeit von mindestens drei und nach der Promotion von mindestens zwei Jahren haben. Post-Docs sollen außerdem künftig für maximal vier Jahre befristet beschäftigt werden dürfen.
„Attraktive Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft sind ein entscheidender Faktor dafür, im Wettbewerb um die klügsten Köpfe talentierte junge Menschen für Wissenschaft und Forschung zu gewinnen. Das Gesetz ist dafür ein wichtiger Baustein“, sagte Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger am Mittwoch.
Ein Bündnis aus Gewerkschaften, Betriebsräten und Studierendenvertretern begrüßt zwar die geplanten Mindestvertragslaufzeiten, kritisiert aber die geplante Verkürzung der Befristungsdauer nach der Promotion von sechs auf vier Jahre. Sie fordern eine unbefristete Beschäftigung nach der Promotion oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien.
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