Berlin: Bundeskabinett stimmt zu Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zu.

Berlin: Bundeskabinett beschließt Änderungen des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes

Das Bundeskabinett in Berlin hat einige wichtige Änderungen am Wissenschaftszeitvertragsgesetz beschlossen, die große Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen von Wissenschaftlern haben könnten. Die Neuerungen zielen darauf ab, die Situation der Forscher zu verbessern und ihnen mehr Sicherheit und Planbarkeit zu bieten. Unter anderem sollen befristete Verträge in der Wissenschaft transparenter gestaltet und klare Regeln für die Verlängerung von Verträgen eingeführt werden. Diese Maßnahmen sollen dazu beitragen, die Arbeitsbedingungen im Wissenschaftsbereich zu stabilisieren und die Attraktivität des Forschungsstandorts Deutschland zu erhöhen.

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Bundeskabinett stärkt Nachwuchswissenschaftler

Junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler sollen besser vor kurz laufenden Arbeitsverträgen und immer neuen Befristungen geschützt werden. Das Bundeskabinett in Berlin hat dazu am Mittwoch über Änderungen des sogenannten Wissenschaftszeitvertragsgesetzes auf den Weg gebracht.

Neuer Schutz für junge Forscher

Das Bundeskabinett verabschiedet Reform des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes, um Nachwuchswissenschaftler zu unterstützen, obwohl die Pläne von Betriebsräten, Gewerkschaften und Studierendenvertretern teilweise unterstützt, aber auch scharf kritisiert werden.

Bundeskabinett bringt Gesetzesänderungen für Wissenschaftsverträge auf den Weg

Das Wissenschaftszeitvertragsgesetz regelt seit 2007 die Frage von Befristungen von Arbeitsverträgen für wissenschaftliches und künstlerisches Personal an staatlichen Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Doch das Gesetz steht schon lange in der Kritik, da viele junge Forscherinnen und Forscher sich von einem befristeten Arbeitsvertrag zum nächsten hangeln müssen.

Mit der Reform sollen nun Mindestvertragslaufzeiten eingeführt werden. Der erste Arbeitsvertrag vor der Promotion muss in der Regel eine Laufzeit von mindestens drei und nach der Promotion von mindestens zwei Jahren haben. Post-Docs sollen außerdem künftig für maximal vier Jahre befristet beschäftigt werden dürfen.

„Attraktive Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft sind ein entscheidender Faktor dafür, im Wettbewerb um die klügsten Köpfe talentierte junge Menschen für Wissenschaft und Forschung zu gewinnen. Das Gesetz ist dafür ein wichtiger Baustein“, sagte Bundesforschungsministerin Bettina Stark-Watzinger am Mittwoch.

Ein Bündnis aus Gewerkschaften, Betriebsräten und Studierendenvertretern begrüßt zwar die geplanten Mindestvertragslaufzeiten, kritisiert aber die geplante Verkürzung der Befristungsdauer nach der Promotion von sechs auf vier Jahre. Sie fordern eine unbefristete Beschäftigung nach der Promotion oder eine verbindliche Zusage zur Entfristung bei Erfüllung festgelegter Kriterien.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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