ADAC: Sind Smartphone-Blitzer-Apps erlaubt oder verboten?

Der ADAC hat sich kürzlich mit der Frage beschäftigt, ob Smartphone-Blitzer-Apps in Deutschland erlaubt oder verboten sind. Diese Apps, die es den Nutzern ermöglichen, Blitzerstandorte in Echtzeit zu erkennen, haben in den letzten Jahren an Beliebtheit gewonnen. Doch stellt sich die Frage, ob der Gebrauch solcher Apps mit den geltenden Gesetzen vereinbar ist. Laut ADAC sind Blitzer-Apps in Deutschland grundsätzlich erlaubt, solange sie keine aktiven Warnungen vor Radarfallen geben. Jedoch kann die Nutzung solcher Apps problematisch sein, da die Gesetzeslage in diesem Bereich nicht eindeutig ist. Es bleibt abzuwarten, ob Gesetzesänderungen folgen werden, um die Verwendung von Smartphone-Blitzer-Apps zu regeln.

ADAC: Sind Radarwarner-Apps erlaubt oder verboten? Rechtliche Grauzone für Autofahrer

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Ein Vorstellungsgespräch für den eigenen Traumjob oder der langersehnte Urlaub inklusive Flug steht an, doch wieder einmal viel zu spät losgefahren? Da kann es für den ein oder anderen schon verlockend sein, die Geschwindigkeitsbegrenzungen auf dem Weg eher als Empfehlung zu betrachten und eine der vielen sogenannten „Blitzer-Apps“ oder einen Radarwarner zu benutzen. Außerdem wird seit Montag (15. April) in einer Aktionswoche („Blitzermarathon“) wieder verstärkt in einigen Bundesländern kontrolliert. Der Schwerpunkttag findet am kommenden Freitag (19. April) statt. Es gilt also, den Tacho nun noch besser im Blick zu behalten. Diese „Blitzer-Apps“ warnen den Fahrer rechtzeitig vor stationären und mobilen Radarfallen und helfen so dabei, mögliche Strafen für überhöhte Geschwindigkeit zu vermeiden. Doch sind diese „Assistenten“ in Deutschland überhaupt erlaubt?

„Nein“, lautet die eindeutige Antwort. Jegliche automatisierte Warnung vor Geschwindigkeitsmessanlagen ist in Deutschland verboten, schreibt der ADAC. Das gilt sowohl für Radarwarner-Geräte als auch für Navigationsgeräte und Apps auf dem Smartphone, die den Fahrer vor Blitzern warnen. Allerdings muss man dabei Unterschiede machen. Denn der Besitz eines Gerätes oder einer ebensolchen App sind erlaubt, nur die Nutzung stelle eine Ordnungswidrigkeit dar. Heißt: Bei Navis etwa, die eine Blitzer-Warner-Funktion haben, muss man diese in den Einstellungen ausschalten – das sei in der Regel bei allen Geräten möglich. Bei Apps auf dem Smartphone verlangt der Gesetzgeber hingegen, dass man die Apps nicht unterwegs nutzt, die Installation als solche ist nicht verboten.

Betriebsbereite Radarwarner dürfen durch die Polizei sichergestellt und sogar vernichtet werden. Da Smartphones und Navigationsgeräte nicht nur vor Blitzern warnen, sondern vorrangig andere Funktionen erfüllen, darf laut ADAC eine Sicherstellung oder gar Vernichtung in diesem Fall bezweifelt werden. Blitzer-Warnungen im Radio sind erlaubt, da sie unabhängig vom Aufenthaltsort des Empfängers ausgesprochen werden. Wer andere Verkehrsteilnehmer vor Bußgeldern durch Blitzer schützen möchte, kann dies durch Handzeichen oder Schilder tun, nicht jedoch mithilfe einer Lichthupe.

Es gibt in Europa keine einheitlichen Vorschriften, die die Nutzung automatisierter Blitzerwarner regeln. Der ADAC hat jedoch eine Übersicht für einige europäische Länder erstellt. Rechtlich unproblematisch sei es, sich vor der Fahrt oder etwa während einer Pause auf dem Rastplatz über eine entsprechende Handy-App zu informieren oder sich Infos über Internetseiten oder in den sozialen Medien zu holen. Allerdings: Genaue Angaben über die Blitzer-Standorte etwa auf einen Zettel zu schreiben und ans Armaturenbrett zu pinnen, könnte bei einer Kontrolle ein juristisches Nachspiel haben. Das sei aber eine juristische Grauzone und hänge von der Auslegung der Ordnungshüter beziehungsweise von den Gerichten ab.

Dirk Werner

Als Redaktionsleiter von Real Raw News habe ich eine umfangreiche Erfahrung im Journalismus gesammelt. Mit einem starken Fokus auf nationale Nachrichten in Deutschland decke ich als digitaler Generalist Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse ab. Mein Ziel ist es, unseren Lesern stets fundierte und relevante Informationen zu liefern und sie mit spannenden Geschichten zu begeistern. Mit meiner langjährigen Expertise in der Branche stehe ich für eine professionelle und qualitativ hochwertige Berichterstattung.

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