Handball-Oberliga: Kartoffelwurf nach Derby hat noch Nachspiel
In der Handball-Oberliga sorgte ein ungewöhnlicher Vorfall für Aufsehen: Nach einem hitzigen Derby kam es zu einem Kartoffelwurf auf das Spielfeld. Dieser kuriose Zwischenfall hat jedoch noch ein Nachspiel, da die Verantwortlichen des Vereins nun Konsequenzen ankündigen. Der Kartoffelwurf wird als unsportliches Verhalten gewertet und soll nicht ungestraft bleiben. Die Öffentlichkeit reagierte mit Verwunderung auf diese ungewöhnliche Aktion, die den Sportgeist des Derbys überschattete. Es bleibt abzuwarten, wie die vereinsinternen Ermittlungen ausfallen und welche Maßnahmen gegen den oder die Täter ergriffen werden.
HandballOberliga: Kartoffelwurf führt zu Spielabbruch und sportgerichtlichem Nachspiel
Das Derby-Spiel zwischen den Frauen-Teams des TV Lobberich und des HSV Wegberg wurde vor rund zwei Wochen abgebrochen, nachdem aus dem Publikum eine Kartoffel auf das Feld geworfen wurde. Der aufsehenerregende Vorfall bekommt jetzt noch ein sportgerichtliches Nachspiel. Denn die Wegberger Torhüterin wurde von dem Wurfgeschoss getroffen und leicht verletzt, ihre Mannschaft brach daraufhin das Spiel ab. Im Gegensatz dazu wollten die Gegnerinnen und der Schiedsrichter das Spiel fortsetzen.
Das Spiel könnte jetzt gegen den HSV gewertet werden, auch eine Geldstrafe wegen des Abbruchs steht im Raum. Wie der Handballverband Nordrhein (HNR) mitteilte, liegt der Fall seit Montag dem Landesspruchausschuss (LSA) vor, der Ersten Instanz in sportgerichtlichen Verfahren. Vizepräsident Recht beim HNR Falko Pühler sagte auf Anfrage: „Es bedarf bei einem Spielabbruch der dezidierten Aufklärung des Sachverhalts. Hierfür und zur Ableitung der Konsequenzen aus dem Sachverhalt haben wir uns entschlossen, ein sportgerichtliches Verfahren einzuleiten.“ Dies tue man vor dem Hintergrund, den Sport „sauber“ halten zu wollen. Mit einer Entscheidung ist wohl frühestens in einer Woche zu rechnen.
Gegen eine LSA-Entscheidung kann Berufung zum zweitinstanzlichen Verbandsspruchausschuss eingelegt werden. Im weiteren Verlauf kann ein Verein auch Revision beim Bundesgericht des Handballbundes einlegen.
Schreibe einen Kommentar