Unsicherheit über Cannabis-Regeln und Kontrolle bei Polizei und Ordnungsamt in Meerbusch

Unsicherheit über Cannabis-Regeln und Kontrolle bei Polizei und Ordnungsamt in Meerbusch

In Meerbusch herrscht derzeit Unsicherheit über die geltenden Cannabis-Regeln und die Kontrolle seitens der Polizei und des Ordnungsamts. Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert, da es vermehrt zu unterschiedlichen Interpretationen der Gesetze kommt. Die Zuständigkeiten der verschiedenen Behörden sind oft unklar, was zu einem Mangel an einheitlicher Vorgehensweise führt. Die Situation ist besonders problematisch, da Cannabis-Konsum und -besitz in Deutschland streng reguliert sind. Es besteht Dringender Handlungsbedarf, um Klarheit zu schaffen und die Rechtslage zu vereinheitlichen.

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CannabisRegeln in Meerbusch: Unklarheit bei Umsetzung sorgt für Verwirrung

Seit guten drei Wochen ist Cannabis in Deutschland teil-legalisiert. Nach wie vor gibt es Regeln für Besitz und Konsum der Droge – doch bei der Umsetzung besteht in Meerbusch noch große Unklarheit. Das ergab eine Nachfrage unserer Redaktion bei den zuständigen Ordnungsbehörden.

Polizei und Ordnungsamt in Meerbusch: Herausforderungen bei Kontrolle von CannabisVorschriften

Polizei und Ordnungsamt in Meerbusch: Herausforderungen bei Kontrolle von CannabisVorschriften

Erlaubt ist seit dem 1. April der nicht-gewerbliche Anbau, jeder Erwachsene darf bis zu drei Pflanzen besitzen. Sämtliche darüber hinausgehenden Pflanzen sind vollständig zu vernichten. Erworben werden dürfen Samen oder Stecklinge aus EU-Mitgliedsstaaten oder über das Internet. Anbauvereine dürfen bis zu sieben Cannabissamen oder fünf Stecklinge pro Monat an ein Nicht-Mitglied abgeben.

Beim Anbau muss dafür Sorge getragen werden, dass Kinder, Jugendliche und auch dritte Personen nicht an die Pflanzen kommen können. So müssen die Pflanzen etwa in abschließbaren Räumen oder Gefäßen gezogen werden – einfach in den Garten ausbringen ist also nicht erlaubt, wenn beispielsweise Kinder im Haus sind.

An ihrem Wohnsitz darf eine erwachsene Person insgesamt 50 Gramm getrocknetes Cannabis zum Eigenkonsum besitzen, mitgeführt werden dürften 25 Gramm – letzteres entspricht bei durchschnittlicher Dosierung rund 80 Cannabis-Zigaretten.

Der Konsum ist im Umkreis von 100 Metern von Schulen, Spielplätze, Kitas sowie Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie in Fußgängerzonen zwischen 7 und 20 Uhr verboten.

Wer diese Regeln nicht beachtet, muss mit Strafen rechnen. Wer mehr als drei weibliche Cannabis-Pflanzen besitzt, muss mit einer Geldstrafe oder bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe rechnen. Selbige Strafen drohen auch, wenn man mehr als die erlaubte Menge an Cannabis mit sich führt. Lediglich eine Ordnungswidrigkeit besteht, wenn man fünf Gramm zu viel mit sich führt oder 10 Gramm zu viel besitzt.

Die Bundesregierung arbeitet parallel zur Teil-Legalisierung auch eine Präventionskampange aus. Ob diese auch auf die lokale Ebene heruntergebrochen werden soll, ist ebenfalls noch offen.

Viele Fragen bei der Stadt Meerbusch also, und auch die zuständige Polizei des Rhein-Kreis Neuss sieht noch Klärungsbedarf in Sachen Cannabis. „Aufgrund der extrem kurzen Vorlaufzeit zwischen Bundesratsbeschluss und Inkrafttreten des Gesetzes wird gegenwärtig landesseitig noch geprüft, inwieweit und gegebenenfalls welcher Zuständigkeits- und Umsetzungsregelungen es bedarf.

Die Ressorts der Landesregierung befinden sich hierzu im Austausch“, sagt Polizei-Sprecherin Claudia Suthor. Die Polizei NRW prüfe aktuell intern, welche Maßstäbe für die künftigen Kontrollen gelten sollen. „Dessen ungeachtet werden die Ordnungsbehörden und die Polizei bis dahin die Verbote konsequent nach dem Gefahrenabwehrrecht durchsetzen“, so Suthor.

Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist die Polizei eigentlich nur unterstützend zuständig, hier liegt die Verantwortung bei den lokalen Ordnungsbehörden.

„Angesichts der breit erörterten Gefahren des Cannabiskonsums für Leben und Gesundheit ist der Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten im Bezug auf Cannabis jedoch eine besondere Bedeutung zuzumessen“, heißt es von der Polizei.

In der Praxis dürfte es dabei jedoch Schwierigkeiten geben, wenn es etwa um das Abwiegen von mitgeführten Cannabis-Mengen oder den genauen Abstand beispielsweise zu Schulen geht. Auch die Kontrolle der Anzahl privat angebauter Pflanzen könnte in der Einführungsphase zum Problem werden.

Heike Becker

Ich bin Heike, Journalistin bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Fokus auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns dreht sich alles um Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Nachrichten. Meine Leidenschaft gilt dem Schreiben und der Berichterstattung über relevante Themen, die unsere Leserinnen und Leser interessieren. Mit fundierten Recherchen und einem kritischen Blick auf aktuelle Geschehnisse möchte ich dazu beitragen, dass unsere Leserschaft stets bestens informiert ist und sich eine fundierte Meinung bilden kann.

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