AfD Verhandlung am OVG Münster: 470 abgelehnte Beweisanträge sind noch bedeutungslos

Die Verhandlung der AfD am OVG Münster hat eine Wendung genommen, als 470 abgelehnte Beweisanträge als noch bedeutungslos eingestuft wurden. Diese Entscheidung des Gerichts wirft Fragen über den Prozess und die Relevanz der abgelehnten Beweisanträge auf. Die AfD hat betont, dass sie weiterhin hartnäckig kämpfen wird, um ihre Position zu verteidigen und die angeblichen Unregelmäßigkeiten aufzudecken. Die Entwicklung dieser Verhandlung wird mit Spannung erwartet, da sie weitreichende Konsequenzen haben könnte. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht mit den verbleibenden Beweisanträgen umgehen wird und welche Auswirkungen dies auf den Ausgang des Verfahrens haben könnte.

Index

AfD-Verhandlung am OVG Münster: Alle Beweisanträge abgelehnt - Was nun?

Es war ein deutliches Statement, das der Vorsitzende Richter am Oberverwaltungsgericht Münster am fünften Verhandlungstag setzte. Nach gut dreieinhalb Stunden Sitzungsunterbrechung verkündete Gerald Buck die Entscheidung des Senats: Alle rund 470 Beweisanträge, die die AfD im Verfahren gegen das Bundesamt für Verfassungsschutz gestellt hatte – abgelehnt. Damit ist klar: Die AfD muss ihre Taktik verändern.

Entscheidung am OVG Münster: AfD muss Taktik ändern nach Beweisantragsablehnung

Entscheidung am OVG Münster: AfD muss Taktik ändern nach Beweisantragsablehnung

Geplant hatte sie mit den teilweise schon im März gestellten Anträgen eine Art akribischen Rundumschlag, um ihrem Hauptziel im Verfahren näherzukommen: die Einstufung als Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz untersagen. Damit war sie in der ersten Instanz am Verwaltungsgericht Köln gescheitert. Mit diversen Einzelangriffen wollte die AfD vor dem Oberverwaltungsgericht Münster nun die Vorwürfe entkräften, die Partei sei rechtsextrem, antisemitisch und demokratiefeindlich.

Auf den knapp neun Seiten Begründung, die der Vorsitzende Richter Buck verlas, wird es stellenweise noch deutlicher: Einige Anträge würden nicht nur zum eigentlichen Streitgegenstand nichts beitragen, sondern seien reine „Ausforschungsanträge“, um die Arbeit der Verfassungsschützer auszuspähen. Eine Klatsche für die Klägerin, vorerst jedenfalls.

Wie es vonseiten der AfD ab dem 6. Mai weitergehen könnte, lässt sich nur erahnen. Dass sie sich mit den abgelehnten Anträgen zufriedengibt, dürfte unwahrscheinlich sein. Anfechten könnten sie die Entscheidung in der nächsten Instanz, in diesem Verfahren nicht. Es gäbe jetzt die Möglichkeit, die Anträge umzuformulieren oder neue zu stellen; mit ihrer Forderung, die 470 Stück in der Verhandlung einzeln verlesen zu lassen, war sie im Übrigen gescheitert.

Doch es wird deutlich: Es geht der AfD auch darum, auf Zeit zu spielen. Ein weiterer Antrag auf Befangenheit des Richters ist deshalb nicht ausgeschlossen, wie es bereits zu Beginn geschah. Inzwischen aber scheint der Vorsitzende Richter Zug hineinbringen und zum Kern der Verhandlung kommen zu wollen. Er will sich nicht von der AfD vorführen lassen. Wenn er so weiter macht, wird die AfD zurecht nicht mit ihrer Verzögerungstaktik durchkommen.

Der Senat muss natürlich trotzdem gewissenhaft sein und Verfahrensfehler vermeiden, er kann nicht über alles hinweggehen, auch wenn das auf Nicht-Juristen oft penibel wirken mag. Gleiches gilt aus Sicht der Klägerin AfD, die schon auf die nächste Instanz – das Bundesverfassungsgericht – schielt, sollte das Urteil in Münster wieder gegen sie ausfallen. Ob das noch vor der Europawahl passiert, bleibt fraglich. Angesetzt sind Termine bis Anfang Juli.

Uwe Köhler

Ich bin Uwe, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns findest du Artikel zu Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Inhalte für unsere Leser zu erstellen und sie stets über die neuesten Entwicklungen in Deutschland informiert zu halten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Go up