- Ministerin Josefine Paul verlangt Gesetzesänderung für Ganztags-Schulen
- Gesetzesänderung für Ganztagschulen: Familienministerin erweist sich als unzuverlässig
- Ministerin Josefine Paul verteidigt ihr Vorgehen: Kein Ausführungsgesetz für Ganztagschulen
- Kommunen und Eltern verlieren die Geduld mit der Landesregierung: Kein Ausführungsgesetz für Ganztagschulen in NRW
- Landeselternschaft befragt Familien
Die Bundesministerin für Bildung und Forschung, Josefine Paul, hat jüngst eine Gesetzesänderung für die Einführung von Ganztags-Schulen gefordert. Mit diesem Schritt möchte die Ministerin die Chancengleichheit für alle Schülerinnen und Schüler verbessern. Durch die Verlängerung des Schuljahres und die Ausweitung der Betreuungszeit soll eine bessere Förderung von Kindern aus benachteiligten Familien erreicht werden. Die Ministerin setzt auf eine umfassende Unterstützung für die Schulen, um eine gleichberechtigte Bildungschance für alle zu gewährleisten.
Die fehlende gesetzliche Regelung zum offenen Ganztag in NRW befeuert den Unmut bei Kommunen, Eltern und der Opposition und schürt die Sorge, dass der Rechtsanspruch ab 2026 nicht ausreichend erfüllt werden könnte.
In einer Antwort auf eine Anfrage der SPD-Fraktion verteidigte Familienministerin Josefine Paul ihr Vorgehen: Das Landeskabinett habe am 5. März die fachlichen Grundlagen gebilligt. Damit sei unter anderem dem Wunsch der Kommunen und weiterer zentraler Partner im Ganztag entsprochen worden, frühzeitig Orientierung und Klarheit zu erhalten.
Die Veröffentlichung der fachlichen Grundlagen bedeutet nicht, dass keine weiteren Umsetzungsregelungen erfolgen sollen, schreibt Paul. Diese würden aktuell intensiv und mit der erforderlichen Sorgfalt vorbereitet. Mit Blick auf die konkrete Ausrichtung der Umsetzungsregelungen ist der Willensbildungsprozess der Landesregierung noch nicht abgeschlossen.
Der Präsident des Städte- und Gemeindebunds NRW, Christoph Landscheidt, reagierte verärgert: Dass wir in NRW fast drei Jahre nach Verabschiedung des Rechtsanspruchs immer noch kein Ausführungsgesetz haben, ist für die Kommunen nicht akzeptabel.
Mehrfach habe die Landesregierung den Kommunen versichert, dass es bald komme. Nun ist völlig offen, ob es überhaupt ein Gesetz geben wird. Und gleichzeitig wird von den Kommunen erwartet, dass sie ohne Kenntnis der Rahmenbedingungen weiter ausbauen und Plätze schaffen.
Landscheidt warnte, dies werde viel Geld kosten und die ohnehin prekäre Finanzlage der Städte und Gemeinden drastisch verschärfen. Die seit Jahren unterfinanzierten Kommunen wissen schon heute nicht mehr, wie sie ihren Aufgaben gerecht werden sollen.
Ganz offensichtlich suche das Land nach einem Weg, das schmerzhafte Thema Konnexität zu umgehen. Mit einem Ausführungsgesetz würde es sich dazu verpflichten, die Kosten zu übernehmen. Wenn es die Kommunen nun mit dem Ausbau allein lässt, wird das bei allen am Ganztag Beteiligten viel Ärger hervorrufen.
Landeselternschaft befragt Familien
Die Landeselternschaft der Grundschulen NRW befragt noch bis diesen Mittwoch Eltern und Erziehungsberechtigte mit mindestens einem Kind an einer Grundschule in NRW zu ihrem Bedarf nach Betreuung.
Auch den Eltern reißt der Geduldsfaden. So wies etwa die Geschäftsführerin der Landeselternschaft der Grundschulen, Birgit Völxen, darauf hin, man sehe zurzeit mit Sorge, dass die politischen Entscheidungen vorwiegend die Quantität des Ausbaus der Ganztagsplätze beträfen.
Es fehlen Qualitäts-, Personal- und Raumstandards, die dem Thema Qualität gerecht werden. Dort, wo Familien befürchten müssten, dass die notwendige Qualität in der OGS nicht gewährleistet werden könne, würden sich die Eltern sehr genau überlegen, ob sie ihr Kind dann auch für den Nachmittag anmeldeten.
Die bildungspolitische Sprecherin der SPD-Fraktion, Dilek Engin, warnte: Die Landesregierung sollte sich sehr gut überlegen, ob sie dieses Katz-und-Maus-Spiel weiter fortsetzen will.
Es sei schlichtweg kaum vorstellbar, dass es keinerlei Entwurf für ein OGS-Gesetz gegeben haben soll. Schließlich war es noch im Januar angekündigt worden – und steht so ja auch im Koalitionsvertrag. Über Nacht soll das dann alles von der Tagesordnung verschwunden sein und sich in sogenannte fachliche Grundlagen verwandelt haben? Das glaubt kein Mensch.
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