EU-Beschluss zur Nichtigkeit der deutschen Condor-Hilfeanerkannt
Die Europäische Kommission hat einen bahnbrechenden Beschluss gefasst, der die Zukunft der deutschen Condor-Hilfe grundlegend ändern wird. Nach langem Ringen um die Anerkennung der staatlichen Beihilfen hat die EU-Kommission entschieden, dass die deutsche Regierung keine rechtsgültigen Hilfen an die Condor-Fluggesellschaft geleistet hat. Dieser Beschluss wird weitreichende Folgen für die deutsche Luftfahrtbranche haben und könnte sogar zu einer Neuverteilung der Marktanteile führen.
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EUBeschluss zur Nichtigkeit der deutschen Condor-Hilfe anerkannt
Das Gericht der Europäischen Union hat die Genehmigung der millionenschweren deutschen Hilfen für den Ferienflieger Condor für nichtig erklärt. Die EU-Kommission hätte ein förmliches Prüfverfahren einleiten müssen, entschieden die Richter am Mittwoch in Luxemburg.
Gründe für die Entscheidung
Die Brüsseler Behörde habe nicht ausreichend geprüft, ob Deutschland durch die Beihilfe ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor zugesichert werde, befanden die Richter. Das wäre aber erforderlich gewesen.
Das Gericht gab dem Antrag von Ryanair statt - allerdings nur in Bezug auf eine Verletzung der Verfahrensrechte im Rahmen des erforderlichen Prüfverfahrens. Die Richter stellten klar, dass Ryanair die inhaltliche Rechtmäßigkeit des Beschlusses nicht beanstanden konnte.
Hintergrund
Der deutsche Staat hatte die Condor 2019 mit einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem der damalige Mutterkonzern Thomas Cook in die Pleite gerutscht war.
Die EU-Kommission, die als oberste Wettbewerbshüterin darauf achtet, dass Unternehmen durch Staatshilfen keine unfairen Vorteile bekommen, hatte das Vorhaben 2021 genehmigt. Dagegen wehrte sich die irische Fluggesellschaft Ryanair vor dem Gericht der EU.
Folgen der Entscheidung
Dass das Gericht die Genehmigung gekippt hat, heißt nicht zwangsläufig, dass die Gesellschaft das Geld sofort zurückzahlen muss. Zum einen kann gegen das Urteil noch vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, vorgegangen werden. Außerdem könnte die EU-Kommission unter bestimmten Umständen einen neuen Beschluss erlassen.
Es ist nicht das erste Mal, dass Beihilfen für Condor vor europäischen Gerichten Thema sind. Ein früherer Beschluss der EU-Kommission zu Corona-Beihilfen Deutschlands für Condor wurde zunächst durch eine Ryanair-Klage zu Fall gebracht.
Konsequenzen für die Zukunft
Der Fall Condor ist einer von vielen, in denen Ryanair gegen staatliche Beihilfen für Konkurrenten vorgeht. Bisher hatte die irische Airline in einigen Fällen Erfolg, in anderen aber nicht.
Condor und Ryanair hatten auch schon im vergangenen Jahr zusammen erfolgreich gegen die deutsche Corona-Finanzspritze für die Lufthansa geklagt, die die Lufthansa längst zurückgezahlt hat. In diesem Fall steht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) noch aus.
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