Bundesregierung verabschiedet Gesetz zum Schutz von Minderjährigen bei Auslandsreisen
Die Bundesregierung hat ein wichtiges Gesetz verabschiedet, um Minderjährigen bei Auslandsreisen besser zu schützen. Das neue Gesetz soll sicherstellen, dass Kinder und Jugendliche bei Reisen ins Ausland besser betreut und geschützt werden. Insbesondere soll es Menschenhandel und sexuellen Missbrauch von Minderjährigen bei Auslandsreisen verhindern. Das Gesetz sieht verschärfte Kontrollen und strengere Strafen für Verstöße gegen das Schutzrecht von Minderjährigen vor. Durch diese Maßnahmen möchte die Bundesregierung die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen bei Auslandsreisen verbessern und den Schutz von Minderjährigen stärken.
Bundesregierung setzt sich für den Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Auslandsreisen ein: Neues Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen
Das Bundeskabinett hat ein Gesetz zum besseren Schutz von Kindern und Jugendlichen bei Auslandsreisen beschlossen. Ehen, bei denen mindestens eine der beiden Beteiligten bei Eheschließung noch nicht 16 Jahre alt war, sollen hierzulande weiterhin unwirksam sein, wie das Bundesjustizministerium am Mittwoch mitteilte. Das soll wie bisher auch gelten, wenn sie im Ausland geschlossen wurden.
Neu geregelt werden mit dem Gesetz nun aber Unterhaltsansprüche. Zudem wird die Möglichkeit einer erneuten Eheschließung zur Legalisierung der Ehe eingeräumt. „Eheschließungen von Minderjährigen widersprechen unserer liberalen Werteordnung“, betonte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). „Das deutsche Recht werde dies auch künftig klar zum Ausdruck bringen. Wir halten am Verbot von Minderjährigenehen in Deutschland fest.“
Neu ist, dass diejenigen Ehepartner, die bei der Eheschließung unter 16 Jahren alt waren, künftig Unterhaltsansprüche gegen den Partner oder die Partnerin geltend machen können. Selbst zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet werden sollen sie hingegen nicht. Außerdem soll die Ehe künftig nach Eintritt der Volljährigkeit beider Ehepartner durch eine erneute Eheschließung wirksam gemacht werden können.
Über die Neuregelung muss nun der Bundestag entscheiden. Die Änderungen waren notwendig geworden, nachdem das Bundesverfassungsgericht im vergangenen Jahr entschieden hatte, dass das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen aus dem Jahr 2017 nicht grundgesetzkonform sei. Die Richter monierten unter anderem die beiden Punkte, die nun geändert werden sollen.
„Das von 2017 stammende, geltende Recht verletzt Grundrechte“, erklärte Minister Buschmann. „Wir wollen diesen Verfassungsverstoß beseitigen - ohne das Verbot von Minderjährigenehen aufzuweichen.“
Noch im ersten Halbjahr 2024 muss der Gesetzgeber demnach eine Neuregelung finden.
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