Entscheidung im AfD-Prozess am OVG Münster: Wie das Urteil ausfiel (Note: OVG stands for Oberverwaltungsgericht, which is the highest administrative

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Entscheidung im AfD-Prozess am OVG Münster: Wie das Urteil ausfiel

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Münster hat soeben ein lang erwartetes Urteil im Prozess gegen die AfD gesprochen. Die Entscheidung des höchsten Verwaltungsgerichts in Nordrhein-Westfalen hat weitreichende Folgen für die politische Landschaft in Deutschland. Der Prozess, der seit längerem anhängig war, hat sich mit der Frage beschäftigt, ob die AfD als verfassungsfeindliche Organisation einzustufen ist. Das Urteil wird nun viele Menschen in Deutschland mit Spannung erwartet haben.

Das Urteil in Münster: AfD-Prozess endet mit Niederlage für die Partei

Um 9 Uhr am heutigen Montag ist die Hoffnung der AfD endgültig der Gewissheit gewichen: Das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht in Münster hat sein Urteil verkündet: Das Bundesamt für Verfassungsschutz hat die AfD zu Recht als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft.

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Die mündliche Verhandlung brauchte gerade einmal halb so viele Termine, als angesetzt waren. Und die aus Sicht der AfD ganz gern sehr viel länger hätte dauern können.

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Diverse Anläufe gab es vonseiten der Partei, die in diesem Prozess als Klägerin auftritt und von zwei Anwälten der Kölner Kanzlei Höcker vertreten wird, das Verfahren in die Länge zu ziehen: Mehrere Befangenheitsanträge beschäftigten das Gericht, die zum Teil schon vor Prozessauftakt im März und auch während der mündlichen Verhandlung eingereicht wurden.

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Zuletzt ein 37-seitiger Antrag, der das Gericht am Sonntagabend erreichte und dazu führte, dass sich das Gericht am Montagmorgen der eigentlichen Verhandlung nur mit Verzögerung widmen konnte. Die AfD stellte ihn als Reaktion auf die 470 vom Senat abgelehnten Beweisanträge, die sie allesamt behandelt wissen wollte.

Die AfD wehrt sich dagegen gerade in zweiter Instanz und ließ am OVG immer wieder durchblicken, dass das im Zweifel nicht die letzte sein wird. Ein Urteil aus Münster, das jenes aus Köln bestätigt, es wäre eine Hiobsbotschaft für die Partei im Wahljahr 2024. Und wird von vielen als weiterer Schritt zum Verbotsverfahren der AfD in Deutschland gewertet.

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Die Fallhöhe also ist klar, und sie ist dem Vorsitzenden Richter Buck in den teils zähen Sitzungen durchaus anzumerken. Unangreifbar höflich, akkurat, gewissenhaft geht er stets auf die Klägerseite ein, während aufseiten der Beklagten die Frustration im Raum oft spürbar scheint.

Doch dem Gericht ist in diesem wichtigen Prozess verständlicherweise daran gelegen, Verfahrensfehler zu vermeiden – die in nächster Instanz Angriffsfläche böten.

Dass die AfD zu allen abgelehnten rund 470 Beweisanträgen rechtliches Gehör finden muss, betont Richter Buck mit ernst gemeintem Wohlwollen: „Wir hören Ihnen zu. Wir nehmen uns die Zeit, die wir brauchen“, sagt er am Verhandlungstag sechs.

Er machte aber auch deutlich, dass die Anträge der AfD seiner Ansicht nach der Verschleppung des Verfahrens dienen. „Welches Interesse sollte die Klägerin daran haben?“, erwidert Rechtsanwalt Christian Conrad und kritisiert die Prozessführung; das Gericht solle nicht nur Akten lesen, sondern Personen befragen.

750 benennt die AfD in ihren Unterlagen zu möglichen Vorladungen. „Es geht hier doch nicht um einen Hasenzuchtverein“, so Conrad. „Das ist eine offene OP am Herzen der Demokratie.“

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Doch der Senat scheint genug zusammen zu haben. Und auch der Anwalt des Verfassungsschutzes, Wolfgang Roth, betont: „Es gab reichlich Zeit. Der Prozess beginnt nicht erst, wenn Sie ihre Anträge stellen. Das hätte alles viel früher im schriftlichen Verfahren beginnen können.“

Er wirft der AfD vor, die letzten vier Jahre seit der ersten Klage vor dem Verwaltungsgericht in Köln nicht genutzt zu haben. Tatsächlich: Nur wenige Verhandlungstage in Münster gingen inhaltlich zu – und wenn, dann mit sich wiederholenden Argumenten zu zwei Themen: Zum einen über den Unterschied zwischen dem deutschen Staatsvolk und dem ethnischen Volksbegriff. Außerdem zur Frage, ob es in der AfD antisemitische und demokratiefeindliche Bestrebungen gibt.

Schon die Ablehnung aller 470 Beweisanträge durch das Gericht deutete darauf hin: Der Senat fand offenbar keinerlei Hinweise, die zu neuen Einschätzungen führen könnten. Richter Buck wertete die meisten Anträge wörtlich als „für die Tatsachenentscheidung nicht maßgeblich“, einige sogar als reine „Ausforschungsanträge“ in Sachen Verfassungsschutzarbeit.

Die AfD sieht das anders: „Wir haben einen Verfassungsschutz, der beständig gegen die Verfassung verstößt“, so Anwalt Conrad am letzten Verhandlungstag. Das diene alles dazu, die Umfragewerte einer Partei vor wichtigen Wahlen zu senken.

Wolfgang Roth, Anwalt der Gegenseite hat das Schlusswort: „Es gelten für alle Parteien die gleichen rechtsstaatlichen Grundsätze. Die Umstände liegen bei der AfD allerdings nun mal anders.“ Es seien keine Einzelfälle.

Die Entscheidung des zuständigen 5. Senats unter dem Vorsitz von Gerald Buck wird mit Spannung erwartet. Mit dem kommenden Montag fällt sie nicht nur noch vor der Europawahl – einem wichtigen Lackmustest für die AfD mit ihren zwei skandalträchtigen Spitzenkandidaten.

Es fällt nur einen Tag vor einer anderen wichtigen Gerichtsentscheidung: Das Urteil im Prozess gegen Björn Höcke wegen Verwendung der SA-Losung wird am kommenden Dienstag in Halle verkündet.

Heidi Schulze

Ich bin Heidi, eine Journalistin bei der Webseite Real Raw News. Unsere digitale Generalistenzeitung konzentriert sich auf nationale Nachrichten in Deutschland, sowie auf Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Berichterstattung zu liefern, um unsere Leser stets auf dem neuesten Stand zu halten. Mit meiner Erfahrung und meinem Engagement für Qualitätsjournalismus strebe ich danach, die Vielfalt der Nachrichtenlandschaft in Deutschland abzubilden und wichtige Themen zu beleuchten.

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