Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster: Die Entscheidung trifft die AfD ins Mark
Das Oberverwaltungsgericht Münster hat in seinem Urteil eine wichtige Entscheidung getroffen, die die AfD ins Mark trifft. Das Gericht hat entschieden, dass die Alternative für Deutschland keine sogenannte Verfassungsfeindlichkeit aufweist, wie von der Nordrhein-Westfälischen Landesregierung behauptet. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass die AfD keine Gefahr für die freiheitliche demokratische Grundordnung darstellt. Diese Entscheidung hat weitreichende Auswirkungen auf die politische Landschaft in Deutschland und wirft Fragen über die Zulässigkeit von Überwachungsmaßnahmen auf.
Oberverwaltungsgericht Münster: AfD unter Verdacht des Rechtsextremismus
Die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster ist eindeutig: Die AfD wird als Verdachtsfall eingestuft, weil sie Bestrebungen verfolgt, die gegen die freiheitliche Grundordnung der Bundesrepublik gerichtet sind.
Das Gericht hat Äußerungen von maßgeblichen AfD-Mitgliedern ausgewertet und kommt zu dem Schluss, dass eine große Anzahl die Deutschen mit Migrationshintergrund diskriminieren, ihnen einen minderen rechtlichen Status zusprechen und damit gegen die Menschenwürde verstoßen. Das gilt auch für Reden, in denen Ausländer oder Muslime allein aufgrund ihrer Herkunft und ihres Glaubens herabgewürdigt werden.
Das Gericht in Münster stellt eindrucksvoll heraus, was einen Rechtsstaat ausmacht: Niemand darf aufgrund von Merkmalen wie Migrationshintergrund oder Religion schlechter oder anders behandelt werden. Genau darauf laufen aber viele politischen Aktivitäten der AfD hinaus.
Die Tendenzen zur Missachtung der Menschenwürde bei Personen, die sich außerhalb des von der AfD so definierten ethnischen Volks der Deutschen befinden, sind so klar, dass der Verfassungsschutz einschreiten kann und muss. In gleicher Weise reichen auch die Belege bei der Jugendorganisation der Partei, der Jungen Alternativen, völlig aus, sie ebenfalls zumindest als Verdachtsfall einzustufen.
Der Flügel, jene frühere Gruppe um den thüringischen AfD-Vorsitzenden Björn Höcke, ist als gesichert extremistisch bestätigt worden. Dem Verfassungsschutz, dem die AfD gerne ein parteipolitisches Verhalten vorwirft und den sie deshalb verklagt hat, wurde also in fast allen Punkten Recht gegeben.
Mit diesem Urteil zeigt sich unsere Demokratie und unser Rechtsstaat als wehrhaft. So weit es die Justiz betrifft, sind die Richterinnen und Richter weder auf dem rechten noch auf dem linken Auge blind. Und auch andere Feinde der Verfassung wie Islamisten oder Verschwörungstheoretiker stoßen immer dann an Grenzen, wenn sie unseren Rechtsstaat infrage stellen.
Ob der AfD der Urteilsspruch aus Münster bei der Wählerschaft schadet, ist offen. Aber er schlägt einen Pflock ein. Wer die AfD wählt, gibt seine Stimme einer Partei, die unter dem Verdacht des Rechtsextremismus steht.
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