- Solinger Monteur weist Arbeitskleidung zurück – Kündigung ist rechtmäßig
- Solinger Monteur weist Arbeitskleidung zurück – Kündigung ist rechtmäßig
- Arbeitsgericht bestätigt Kündigung eines Monteurs, der keine rote Arbeitskleidung tragen wollte
- Rotes Arbeitskleidung: Kündigung eines Solinger Monteurs nach Arbeitsgerichtsentscheid
Solinger Monteur weist Arbeitskleidung zurück – Kündigung ist rechtmäßig
In einem bemerkenswerten Arbeitsrechtstreit hat ein Solinger Monteur seine Arbeitskleidung zurückgewiesen, was letztendlich zu seiner Kündigung führte. Das Arbeitsgericht hat nun entschieden, dass die Kündigung rechtmäßig war. Der Monteur hatte sich geweigert, die vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen, was eine erhebliche Gefährdung für sich und andere Mitarbeiter darstellte. Die Entscheidung des Gerichts wirft Fragen nach der Verantwortung von Arbeitnehmern auf und betont die Wichtigkeit von Sicherheitsvorschriften am Arbeitsplatz.
Solinger Monteur weist Arbeitskleidung zurück – Kündigung ist rechtmäßig
Das Landesarbeitsgericht Düsseldorf hat in zweiter Instanz ein Urteil des Arbeitsgerichts Solingen bestätigt, wonach die Kündigung eines Industriearbeiters, der die vom Unternehmen vorgeschriebene rote Arbeitshose nicht tragen wollte, rechtmäßig ist.
Arbeitsgericht bestätigt Kündigung eines Monteurs, der keine rote Arbeitskleidung tragen wollte
In dem Solinger Unternehmen war die rote Arbeits- und Schutzhose in der Hausordnung vorgeschrieben. Die knallige Farbe habe zudem Signalcharakter und diene somit dem Schutz der Arbeitnehmer. Zu dem erleichtere die auffällige Arbeitskleidung die Abgrenzung zu externen Beschäftigten und sorge auch für ein einheitliches Auftreten des Unternehmens.
INFO Arbeitsgeber ignorierte Abmahnungen
Das Arbeitsgericht Solingen hatte in erster Instanz zugunsten der betroffenen Firma entschieden. Der Industriearbeiter hatte sich gegen seine Kündigung infolge des Hosen-Streits durch seinen Arbeitgeber gewehrt. Über Wochen war er – trotz gegenteiliger Aufforderungen und Abmahnungen – immer wieder in andersfarbiger Kleidung erschienen.
Rotes Arbeitskleidung: Kündigung eines Solinger Monteurs nach Arbeitsgerichtsentscheid
Der Arbeitnehmer weigerte sich, das vorgeschriebene Beinkleid zu tragen. Über Wochen war er – trotz wiederholten Aufforderungen und schließlich erfolgten Abmahnungen – immer wieder in andersfarbiger Kleidung zur Arbeit erschienen. Statt roter trug er lieber eine schwarze Hose, andere dunkle Privatkleidung oder auch nur eine Jeans.
Das Gericht erklärte die Kündigung des Arbeiters nicht nur für wirksam, sondern es ließ auch keine Revision zu. Dem Kläger bleibt demzufolge jetzt nur noch der Weg einer sogenannten Nichtzulassungsbeschwerde.
Der Vorsitzende Richter des Kammergerichts äußerte sich verwundert über die Entscheidung des Klägers, die rote Hose nicht mehr tragen zu wollen. Es blieb unklar, warum der Kläger sich plötzlich weigerte, die rote Hose zu tragen, die er zuvor Jahre lang getragen hatte.
Das Gericht sah am Ende durch die Anweisung, eine rote Arbeitshose zu tragen, letztlich keine tieferen Eingriffe in die Persönlichkeitsrechte. Vielmehr habe der Arbeitnehmer nicht den legitimen Bestimmungen des Betriebes entsprochen, was womöglich auch eine außerordentliche Kündigung hätte rechtfertigen können.
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