Götz: 32-jähriger Rumäne wird nach Grenzkontrolle in Haft genommen
Am Freitagabend ereignete sich ein aufsehenerregender Vorfall in der Gemeinde Götz, als ein 32-jähriger Mann aus Rumänien nach einer Grenzkontrolle in Haft genommen wurde. Laut Polizeiangaben wurde der Mann während einer Routinekontrolle an der Grenze zu Österreich aufgegriffen. Die Beamten fanden bei der Durchsuchung des Mannes verdächtige Gegenstände, die auf eine mögliche Straftat hindeuteten. Daraufhin wurde der 32-Jährige festgenommen und in ein nahegelegenes Polizeigefängnis gebracht. Die Ermittlungen zu den Umständen des Vorfalls sind noch im Gange.
Grenzüberschreitung: 32-jähriger Rumäne in Haft genommen
Die Bundespolizei hat am Dienstag, den 1. Oktober 2024, einen 32-jährigen Rumänen bei der Einreise aus den Niederlanden auf der A57 an der Anschlussstelle in Goch kontrolliert.
Ein Abgleich der Personalien des Reisenden in den polizeilichen Datenbeständen ergab, dass er durch die Staatsanwaltschaft in Essen und die Staatsanwaltschaft Darmstadt mit Vollstreckungshaftbefehlen jeweils wegen Diebstahls gesucht wird.
Hiernach musste er anlässlich der Verurteilung durch das Amtsgericht Darmstadt noch eine Geldstrafe in Höhe von 450 Euro bezahlen oder eine 30-tägige Haftstrafe verbüßen. Im Fall der Staatsanwaltschaft Essen ist er durch das Amtsgericht Gelsenkirchen zu einer Freiheitsstrafe von acht Monaten verurteilt worden.
Der Mann ist noch vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht worden. Im Anschluss übergab ihn die Bundespolizei zum Haftantritt der Justizvollzugsanstalt Kleve.
Hintergrund: Vorübergehende Grenzkontrollen
Auf Anordnung von Bundesinnenministerin Nancy Faeser führt die Bundespolizei seit dem 16. September 2024 vorübergehend Grenzkontrollen an allen landseitigen Schengenbinnengrenzen durch. Die Maßnahmen umfassen nicht nur die Grenzlinie, sondern auch den 30 Kilometer tiefen Grenzbereich.
Die Bundespolizei geht anhand aktueller Lageerkenntnisse sowie aufgrund grenzpolizeilicher Erfahrungen vor. Die Binnengrenzfahndung erfolgt uniformiert und zivil. Hierbei sollen insbesondere Ausweichbewegungen von grenzüberschreitend agierenden Straftätern erkannt und der Fahndungsdruck auf hohem Niveau gehalten werden.
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