Björn Höcke wegen nationalsozialistischer Äußerung verurteilt: Der Rechtsstaat muss klare Grenzen setzen

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Björn Höcke wegen nationalsozialistischer Äußerung verurteilt: Der Rechtsstaat muss klare Grenzen setzen

Der Rechtsstaat hat gesprochen: Björn Höcke, ein führender Politiker der Alternative für Deutschland (AfD), wurde wegen nationalsozialistischer Äußerungen verurteilt. Dieses Urteil ist ein wichtiger Schritt, um klare Grenzen gegen jede Form von Rassismus und Diskriminierung zu setzen. Die Verurteilung Höckes ist ein Signal, dass der Rechtsstaat seine Pflicht erfüllt, die Menschenrechte und die Würde des Menschen zu schützen. Es ist von größter Bedeutung, dass die Gesellschaft und die Politik gemeinsam gegen jede Form von Extremismus vorgehen.

Höcke muss entschädigen: 13.000 Euro Geldstrafe für Nationalsozialistische Äußerung

Höcke muss entschädigen: 13.000 Euro Geldstrafe für Nationalsozialistische Äußerung

Die AfD und insbesondere ihr NS-Sympathisant Björn Höcke haben eine gewisse Meisterschaft darin entwickelt, extreme Botschaften zu versenden, ohne sie konkret aussprechen zu müssen. Der SA-Slogan „Alles für Deutschland“ ist so ein Fall.

Es mag wie ein überspitzter Motivationsschub daherkommen, wie er Fußballmannschaften oder anderen hochambitionierten Leistungsteams schon mal als Ansporn dient. Mit der Anspielung auf den NS-Ruf signalisiert der Redner aber seinem Publikum, was er wirklich denkt und vorhat.

Für ein Gericht ist es dann schwer, zwischen strafbarer Handlung und zulässiger Meinungsäußerung zu unterscheiden. Und die Schwere der Tat zu bewerten. Zumal wenn – wie im Fall Höcke – der Delinquent völlig ahnungslos tut und gewisse Zeugen die Bedeutung des Spruchs für die Zeit des Nationalsozialismus herunterspielen.

In diesem Dilemma bewegt sich auch der Gesetzgeber, wenn er solche Aussagen, mit denen ein Bezug zum NS-System hergestellt werden kann, unter Strafe stellt. Höcke wegen SA-Parole zu Geldstrafe verurteilt

Prozess vor Landgericht in HalleTrotzdem ist es richtig, bei eindeutigen Bekundungen wie „Alles für Deutschland“, „Unsere Ehre heißt Treue“ oder „Sieg Heil“ restriktiv vorzugehen. Das gehört zur wehrhaften Demokratie. Rechtsextremen Staatsfeinden darf nicht erlaubt werden, sich mit einem allzu durchsichtigen Szene-Code auf die Beseitigung der Verfassung zu verständigen.

Der SA-Spruch „Alles für Deutschland“ ist eben nicht harmlos und ein bisschen übermotiviert, sondern bedeutet die Unterdrückung anderer Meinungen und die finale Ausschaltung des politischen Gegners. Das hat Strafe verdient.

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Allerdings hat das Landgericht in Halle mit der empfindlichen Geldstrafe von 13.000 Euro Mäßigung gezeigt. Eine Bewährungsstrafe, wie sie der Staatsanwalt forderte, wäre zu hart gewesen. Ein Nazi-Spruch allein darf noch nicht potenziell ins Gefängnis führen. Hierfür ist mehr nötig.

Aber in Verbindung mit Taten – wie etwa den körperlichen Angriffen auf demokratische Politikerinnen und Politiker – gewinnen solche Äußerungen an Gewicht. Wer klar signalisiert, dass er in Freund-Feind-Kategorien denkt und den Gegner womöglich physisch ausschalten will, begeht eben eine schwere Straftat.

Das hat das Gericht mit der maßvollen Strafe getan. Der Rechtsextremist Höcke weiß nun, wo die Toleranz unseres freien Systems endet, selbst wenn er sie weiter testet. Am Ende entscheidet die unabhängige Justiz auf Grundlage der gegebenen Gesetze. Und dabei muss die Erhaltung unseres demokratischen Staatswesens oberstes Ziel bleiben.

Heidi Schulze

Ich bin Heidi, eine Journalistin bei der Webseite Real Raw News. Unsere digitale Generalistenzeitung konzentriert sich auf nationale Nachrichten in Deutschland, sowie auf Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuelle Ereignisse. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Berichterstattung zu liefern, um unsere Leser stets auf dem neuesten Stand zu halten. Mit meiner Erfahrung und meinem Engagement für Qualitätsjournalismus strebe ich danach, die Vielfalt der Nachrichtenlandschaft in Deutschland abzubilden und wichtige Themen zu beleuchten.

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