Fluggesellschaft wechselt: Diese Rechte haben Reisende
Die Luftfahrtbranche ist bekannt für ihre hohen Anforderungen und strikten Regeln. Wenn eine Fluggesellschaft ihren Hub oder ihr Operationszentrum wechselt, hat dies weitreichende Auswirkungen auf die Reisenden. In diesem Fall ist es von entscheidender Bedeutung, dass die Rechte der Reisenden gewahrt bleiben. Im Folgenden erfahren Sie, welche Ansprüche Sie als Reisender haben, wenn Ihre Fluggesellschaft den Standort wechselt.
Fluggesellschaften müssen Reisende über den Flugbetreiber informieren
Reisende haben das Recht, informiert zu werden, welche Fluggesellschaft ihren Flug durchführt. Dies betont Reiserechtsexperte Kay Rodegra mit Blick auf geltende EU-Regeln. Insbesondere gilt dies, wenn Fluggesellschaften für den gebuchten Flug eine angemietete Maschine einer anderen Airline samt deren Besatzung einsetzen - im Rahmen eines sogenannten Wet-Lease.
Ein Beispiel dafür ist, wenn eine Fluggesellschaft eine Maschine von Airline XY anmietet und diese dann den Flug durchführt. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft angeben: durchgeführt von Airline XY.
Das gleiche gilt bei einem sogenannten Code-Share-Flug, bei dem mehrere Airlines gemeinsam eine Flugverbindung anbieten, aber jeweils eine eigene Flugnummer vergeben. Dann muss klar sein, ob die Airline, die das Ticket verkauft, oder eine der Partnerairlines den Flug letztlich durchführt.
Steht die Fluggesellschaft noch nicht fest, muss der Passagier sofort unterrichtet werden, sobald die Identität der ausführenden Airline bekannt ist, so der Rechtsanwalt. Kommt es zu einem Wechsel, müssen Passagiere ebenfalls unverzüglich eine Information darüber erhalten.
Konsequenzen bei Nicht-Information
Kommt eine Airline dieser Pflicht nicht nach, riskiert sie bei einer entsprechenden Beschwerde Sanktionen durch das Luftfahrtbundesamt.
Reiserecht: Wechsel der Airline
Reiseveranstalter behalten sich das Recht zum Wechsel der Airline zumeist in ihren Geschäftsbedingungen (AGB) vor. In der Regel stellt der Wechsel keinen Reisemangel dar, so der Fachmann. Wird aber extra mit einem besonderen Service und Luxus einer bestimmten Airline geworben und der Flug mit dieser vertraglich vereinbart, kann bei einem Wechsel ein Reisemangel gegeben sein, erklärt Rodegra.
Es ist wichtig, dass Reisende sich vor der Buchung über die Fluggesellschaft informieren, um mögliche Überraschungen zu vermeiden.
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