Fluglicht erlischt bei Start und Landung – warum muss das sein?

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Fluglicht erlischt bei Start und Landung – warum muss das sein?

Die Luftfahrt ist einer der sichersten Verkehrsträger weltweit. Doch trotzdem gibt es bestimmte Risiken, die bei Start- und Landevorgängen auftreten können. Eines dieser Risiken ist das Ausfallen der Fluglichter, das bei der Abhebung und der Landeoperation auftreten kann. Doch warum muss das sein? Ist es ein technisches Problem, ein menschliches Versagen oder gibt es andere Gründe dafür? In diesem Artikel werden wir gründlich untersuchen, warum das Fluglicht bei Start und Landung erlischt und was getan werden kann, um dieses Risiko zu minimieren.

Fluglicht erlischt bei Start und Landung – warum muss das sein?

Kurzum: Es sind Sicherheitsgründe, die dazu führen, dass im Flieger vor dem Start und vor der Landung das Licht ausgeschaltet wird. Fliegen gilt als sehr sicher, was viele Fluggäste freuen dürfte. Doch das liegt eben daran, dass so ziemlich jeder Arbeitsschritt rund um einen Flug standardisiert und in einer Checkliste festgehalten ist – ob im Cockpit oder in der Kabine. So auch beim Thema Beleuchtung.

Auf die Frage, warum das Licht im Flugzeug Start und Landung ausgeschaltet wird, antwortet das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) auf Anfrage unserer Redaktion: „Es handelt sich dabei um eine Sicherheitsmaßnahme. Die Beleuchtung wird an die äußere Umgebung angepasst, damit sich die Augen der Passagiere und der Crew an die Dunkelheit gewöhnen.“

Sicherheitsgründe für das Ausschalten des Fluglichtes bei Start und Landung

Sicherheitsgründe für das Ausschalten des Fluglichtes bei Start und Landung

Das LBA erklärt weiter: „Dadurch können sich die Passagiere im Notfall, wenn unter Umständen die Beleuchtung ausfällt, deutlich besser orientieren“. Außerdem sind die Leuchtstreifen auf dem Boden sowie die Notausgangsschilder, die im Dunkeln leuchten, für die Passagiere besser sichtbar.

Das Ziel ist es also, die Sicherheit der Fluggäste zu gewährleisten und auf alle Szenarien vorbereitet zu sein. „Es kann somit im Notfall eine sicherere Evakuierung erfolgen“, erklärt das LBA. Das ist übrigens nicht nur in Deutschland so. „Es handelt sich dabei um ein international gültiges Verfahren“, heißt es in der Antwort.

Weiterhin wird erklärt, dass dies in Europa in den Auslegungsbestimmungen, konkret dem AMC1 ORO.GEN.110(f)(h) Buchstabe (a) Nr. (2), zur Verordnung (EU) Nr. 965/2012 festgehalten ist.

Das LBA hat seinen Sitz in Braunschweig und untersteht dem Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV). Laut seiner Website sorgt das LBA „als Bundesoberbehörde […] für die Sicherheit eines Fluges lange, bevor dieser beginnt“. Das Bundesamt überwacht und übernimmt demnach Zulassung, Genehmigung und Aufsicht für die Sicherheitsstandards im deutschen Luftverkehr.

Uwe Köhler

Ich bin Uwe, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Bei uns findest du Artikel zu Themen wie Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Als Teil des Teams von Real Raw News ist es meine Leidenschaft, fundierte und relevante Inhalte für unsere Leser zu erstellen und sie stets über die neuesten Entwicklungen in Deutschland informiert zu halten.

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