Flugverspätung aufgrund von Personalmangel: EuGH bestätigt berechtigten Grund für Verzögerung (Ultimo titulo: Retraso en el vuelo debido a la falta d

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat in einem kürzlich gefällten Urteil entschieden, dass die Flugverspätung aufgrund von Personalmangel einen berechtigten Grund für einen Flugverzug darstellt. Dieses Urteil hat weitreichende Auswirkungen auf die Luftfahrtindustrie und die Rechte der Passagiere. Laut EuGH kann die Fehlbesetzung von Flugzeugen und die daraus resultierende Verzögerung als ein unvermeidbarer Umstand angesehen werden, der die Fluggesellschaften von ihrer Haftung für entstandene Schäden befreit. Dieser Beschluss hat große Bedeutung für die Luftfahrtindustrie und wird die Weise, wie Fluggesellschaften mit Personalmangel umgehen, nachhaltig beeinflussen.

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Europäischer Gerichtshof: Personalmangel bei Gepäckabfertigung rechtfertigt Flugverspätung

Ein Mangel an Personal für die Gepäckverladung kann als außergewöhnlicher Umstand gelten, der eine Flugverspätung rechtfertigt. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Donnerstag zu einem Fall aus Deutschland.

In einem solchen Fall müsste die Airline den betroffenen Passagieren keine Entschädigung zahlen – ob im konkreten Fall allerdings wirklich ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, muss nun das deutsche Gericht beurteilen. (Az. C-405/23)

Der Fall: Flug von Köln-Bonn nach Kos

Der Fall: Flug von Köln-Bonn nach Kos

Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Flug der maltesischen Airline TAS von Köln-Bonn auf die griechische Insel Kos im Jahr 2021. Der Flug verspätete sich um fast vier Stunden – hauptsächlich, weil am Flughafen nur wenig Personal vorhanden war, um die Gepäckstücke ins Flugzeug zu laden.

Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden steht den Passagieren eine Entschädigung zu, so ist es in der europäischen Fluggastrechteverordnung geregelt. Wenn die Airline aber nachweisen kann, dass die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich nicht vermeiden ließen, muss sie nicht zahlen.

Die Entscheidung des EuGH

Die Entscheidung des EuGH

Nach dem verspäteten Flug Richtung Kos traten mehrere Passagiere ihre möglichen Ausgleichsansprüche an den Rechtsdienstleister Flightright ab. Flightright klagte vor dem Kölner Landgericht. Dieses setzte das Verfahren aus und fragte den EuGH, ob Personalmangel bei der Gepäckabfertigung als außergewöhnlicher Umstand gelten könne. Das bejahte der Gerichtshof nun.

Der EuGH definierte zwei Voraussetzungen für einen solchen außergewöhnlichen Umstand. Dieser darf erstens nicht zur normalen Tätigkeit der Airline gehören und sie darf zweitens nicht in der Lage sein, den Mangel zu beherrschen – hier also etwa den Flughafenbetreiber zu kontrollieren.

Das Kölner Landgericht muss nun beurteilen, ob diese Voraussetzungen erfüllt sind. Selbst wenn es die Personalprobleme als außergewöhnlichen Umstand betrachten sollte, sei TAS dadurch aber nicht automatisch von der Zahlung befreit, betonte der EuGH. Die Fluggesellschaft müsse erst nachweisen, dass sich dieser Umstand nicht vermeiden ließ und alle angemessenen vorbeugenden Maßnahmen ergriffen worden seien.

Flightright sprach in einer Reaktion auf das Urteil dennoch bereits von einem „Meilenstein zur Stärkung der EU-weiten Fluggastrechte“. Airlines könnten sich nicht mehr hinter Problemen bei der Bodenabfertigung verstecken, sondern müssen selbst vorbeugende Maßnahmen ergreifen, damit Passagiere keinen Nachteil erleiden, erklärte der Rechtsdienstleister.

Holger Peters

Ich bin Holger, Redakteur bei Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über Kultur, Wirtschaft, Sport und aktuellen Nachrichten. Durch meine fundierten Recherchen und mein Gespür für relevante Themen trage ich dazu bei, unseren Lesern stets aktuelle und informative Inhalte zu präsentieren. Mein Ziel ist es, die Vielfalt und Tiefe der deutschen Nachrichtenlandschaft abzubilden und unseren Lesern einen umfassenden Überblick über das Geschehen im Land zu bieten.

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