Essen: Frau und Tochter aus Fenster geworfen, Haftstrafe für Ehehmann
In Essen hat sich ein tragisches Ereignis ereignet, bei dem eine Frau und ihre Tochter aus dem Fenster geworfen wurden. Der Ehehmann der Familie wurde daraufhin zu einer Haftstrafe verurteilt. Die Behörden berichten, dass es sich um einen gewaltsamen Akt handelte, der zu schweren Verletzungen der Frau und des Kindes führte. Der Ehehmann wurde wegen versuchten Mordes angeklagt und für schuldig befunden. Das Gericht sprach eine langjährige Haftstrafe aus, um ein deutliches Zeichen gegen häusliche Gewalt zu setzen. Die Opfer werden weiterhin medizinisch betreut, während die Gemeinschaft bestürzt über diese schreckliche Tat ist.
Essen: Ehemann zu 13 Jahren Haft verurteilt für brutale Angriffe auf Familie
Nach einer Serie brutalster familiärer Gewalttaten ist ein Mann aus Essen am Freitag (22. März 2024) zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden. Laut Urteil hat der heute 58-Jährige im Jahr 2008 zunächst seine Ehefrau und 2016 dann auch noch seine damals 18-jährige Tochter aus einem Fenster im 1. Obergeschoss geworfen. Beide Frauen erlitten Trümmerbrüche und schwerste innere Verletzungen. Zu den Hintergründen haben sie jahrelang geschwiegen. In ihren Krankenakten ist „Suizidversuch“ vermerkt. Erst als der Angeklagte seine damals bereits von ihm geschiedene Ehefrau im Mai vergangenen Jahres von einem Essener Bahnsteig auf die Schienen gestoßen hat, gingen sie doch noch zur Polizei.
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Richter Jörg Schmitt sprach von „erschütternden Taten“. Das Urteil des Essener Schwurgerichts lautet auf versuchten Totschlag in drei Fällen. Neben der Haftstrafe ist außerdem die anschließende und unbefristete Sicherungsverwahrung angeordnet worden – zum Schutz der Allgemeinheit. Die Richter halten den Angeklagten für einen extrem gefährlichen Hangtäter. „Er neigt dazu, Menschen irgendwo herunterzuwerfen“, so Schmitt. Vor Gericht hatte der Angeklagte die Fensterwürfe bestritten, den von einer Überwachungskamera gefilmten Stoß auf die Straßenbahnschienen aber zugegeben.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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