Gerichtsverfahren um Andrea Berg: Staat soll 700.000 Euro für abgesagte Konzerte zahlen

Prozess um Andrea Berg: Staat soll 700.000 Euro für abgesagte Konzerte zahlen

In einem aktuellen Prozess steht die Schlagersängerin Andrea Berg im Fokus, da der Staat laut Gerichtsentscheidung verpflichtet ist, 700.000 Euro für abgesagte Konzerte zu zahlen. Die Konzerte wurden aufgrund behördlicher Anordnungen im Zuge der Covid-19-Pandemie abgesagt, was zu einem finanziellen Schaden für die Künstlerin führte. Das Gericht urteilte, dass der Staat in solchen Fällen für den entstandenen Schaden aufkommen muss. Diese Entscheidung könnte wegweisend für zukünftige Fälle sein, in denen Künstlerinnen aufgrund äußerer Umstände Konzerte absagen müssen. Andrea Berg und ihr Team begrüßen das Urteil als wichtigen Schritt zur Absicherung von Künstlerinnen in solchen Situationen.

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Veranstaltungsfirma fordert 700.000 Euro: Prozess um abgesagte Andrea Berg Konzerte

Eine Veranstaltungsfirma aus Sylt hat vor dem Düsseldorfer Verwaltungsgericht eine Klage eingereicht, um insgesamt fast 700.000 Euro für abgesagte Veranstaltungen mit Schlager-Star Andrea Berg und die Eventreihe „Winter am Rhein“ einzufordern.

Klage vor Verwaltungsgericht: Streit um Kostenübernahme für Schlager-Star Andrea Berg

Die Beträge sollen aus einem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie geleistet werden. Die Düsseldorfer Bezirksregierung hat eine Kostenübernahme abgelehnt, da das Andrea-Berg-Konzert außerhalb des Förderzeitraums lag.

Die Kläger fordern rund 445.000 Euro, die jedoch nicht fällig sind, da der Förderzeitraum bis Ende März 2022 galt, das Konzert aber für Dezember 2022 geplant war. Auch die ausgefallene Event-Reihe „Winter am Rhein“ wird thematisiert, die vom 28. November bis 11. Dezember 2022 geplant war.

Die klagende Event-Firma fordert zusätzlich 244.000 Euro und behauptet, den „Winter am Rhein“ aufgrund von Kosten gescheut zu haben. Die Bezirksregierung bezweifelt den Zusammenhang zwischen der Absage und der Corona-Pandemie.

Das Verwaltungsgericht wird nach Anhörung beider Seiten über die Streitpunkte entscheiden und die Parteien in den nächsten Tagen informieren. Die öffentliche Bekanntgabe der Gerichtsentscheidung erfolgt erst danach.

Uwe Köhler

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