Heiligenhaus reagiert auf Neues Vormündschaftsrecht
Die Stadt Heiligenhaus hat auf die Neuregelung des Vormündschaftsrechts reagiert. Seit dem 1. Januar 2023 gilt in Deutschland ein neues Vormündschaftsrecht, das die Rechte von Minderjährigen und Vormündern neu definiert. Die Stadtverwaltung von Heiligenhaus hat sich mit den Änderungen auseinandergesetzt und Maßnahmen ergriffen, um die Betroffenen zu unterstützen. Vormünder und Betreuer sollen künftig besser unterstützt werden, um die Interessen der Minderjährigen noch besser zu vertreten. Die Stadt Heiligenhaus setzt sich für die Rechte der Kinder und Jugendlichen ein und sichert die Unterstützung für Vormünder zu.
Heiligenhaus reagiert auf Neues Vormündschaftsrecht
Ehrenamtliche Vormünder: Neue Rolle für Soziale Helfer in Heiligenhaus
Kinder und Jugendliche, deren Eltern aus unterschiedlichen Gründen das elterliche Sorgerecht für ihre Kinder nicht ausüben können, brauchen Erwachsene, die dies übernehmen. Um eine optimale Begleitung der jungen Menschen zu ermöglichen, übernehmen Ehrenamtliche in der Funktion des Vormunds eine wichtige Rolle. Sie helfen den Kindern und Jugendlichen auf ihrem Weg zum Erwachsenwerden, sie übernehmen Verantwortung, bieten Orientierung und gestalten so die Zukunft junger Menschen aktiv mit.
„In Heiligenhaus gibt es aktuell gut 40 solcher Fälle“, sagt Dezernentin Maike Legut. Über den Bedarf an ehrenamtlichen Vormündern lasse sich nicht prognostizieren. Denn der Beginn und das Ende können stark variieren. So ist es möglich, dass eine Vormundschaft im Kindesalter beginnt, aber aufgrund neuer Umstände nicht exakt bis zum Datum der Volljährigkeit währe.
„Ein Hauptanliegen des geänderten Rechts ist es jedenfalls, die Verbindung zwischen Kind und Vormund zu stärken“, so Legut.
Die große Vormundschaftsrechtsreform von 2023 betont die Bedeutung und den Vorrang von ehrenamtlichen Vormunden und Vormundinnen. Die Überzeugung dahinter ist, dass damit eine weitere Säule für eine stabile Zukunft von Kindern und Jugendlichen ausgebaut wird. Ehrenamtliche in einer Einzelvormundschaft können andere Beziehungsmöglichkeiten anbieten, sie haben mehr Zeit für die Alltagsbegleitung und könnten auch vertraute Ansprechpersonen für die Jugendlichen über das 18. Lebensjahr hinaus sein.
„Die Übernahme einer ehrenamtlichen Einzelvormundschaft ist anspruchsvoll und sinnstiftend. Sie ist ein Ehrenamt mit hoher Wirksamkeit auf verschiedenen Ebenen“, heißt es kommentierend seitens der Stadt.
Um dieses neue Ehrenamt professionell zu begleiten haben die Städte Erkrath, Haan, Heiligenhaus und Mettmann ein gemeinsames Kooperationsprojekt mit dem Betreuungs- und Vormundschaftsverein der Bergischen Diakonie Aprath initiiert. Zur Einführung dieses Angebotes findet am 27. Mai, 17 Uhr, im Rathaus (Neubau, Raum 333) eine erste Infoveranstaltung statt.
Werden Sie Teil dieser wichtigen Aufgabe und unterstützen Sie die Zukunft junger Menschen in Heiligenhaus!
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