Kann ich zu Hause bleiben, um meine Kinder zu betreuen, wenn mein Partner krank ist?

Arbeitsrecht: Partner krank​ - Kann ich zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben?​

In der heutigen Zeit ist es nicht ungewöhnlich, dass sich Arbeitnehmer mit der Frage konfrontiert sehen, ob sie aufgrund der Erkrankung ihres Partners zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben dürfen. Das Arbeitsrecht in Deutschland bietet einige Regelungen, die in solchen Situationen relevant sind. Laut § 616 BGB haben Arbeitnehmer grundsätzlich das Recht auf eine kurzfristige Freistellung bei persönlicher Verhinderung. Dies kann auch die Betreuung von Kindern beinhalten, wenn der Partner erkrankt ist und die reguläre Kinderbetreuung nicht gewährleistet ist. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Regelung nicht automatisch gilt und im Einzelfall geprüft werden muss. Arbeitnehmer sollten daher frühzeitig Rücksprache mit ihrem Arbeitgeber halten und gegebenenfalls eine Freistellung beantragen.

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Arbeitsrecht: Partner krank - Kann ich zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben?

Wenn keine Großeltern in der Nähe sind und es auch anderweitig an Unterstützung fehlt, haben die Eltern kleiner Kinder Dauerdienst. Was aber, wenn etwa der Elternteil mit Grippe flachliegt, der sich normalerweise um das Kind kümmert? Darf der andere Elternteil, der berufstätig ist, zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben? Prinzipiell ist das möglich. Dafür gibt es allerdings bestimmte Bedingungen. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können dann der Arbeit fernbleiben, „wenn es eine unvorhersehbare Situation ist, die Betreuung nicht anderweitig gesichert werden kann und es voraussichtlich nur ein kurzer Zeitraum sein wird“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht in Köln.

Elternpflicht vor Arbeitsleistung: Wann ist Kinderbetreuung zu Hause erlaubt?

Die Betreuungspflicht für Kinder unter zwölf Jahren geht in einem solchen Fall der Pflicht zur Arbeitsleistung vor. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer müssen weder eine Abmahnung noch eine Kündigung befürchten, wenn sie zur Kinderbetreuung zu Hause bleiben. Eltern müssen aber zunächst immer klären, ob sich die Situation auch anders lösen lässt: Können vielleicht kurzzeitig Nachbarn einspringen oder ist Arbeit im Homeoffice möglich? Grundsätzlich ist es ratsam, schnellstmöglich das Gespräch mit dem Arbeitgeber zu suchen und gemeinsam Absprachen zu treffen.

Mit welchen Krankheiten Eltern von Kita-Kindern rechnen müssen

Kinderärztin gibt Tipps. Betreuungspflicht geht Arbeitsleistung vor. Das sollten Sie rund ums Kinderkrankengeld wissen. Ab wann hat man Anspruch? Nathalie Oberthür ist Fachanwältin für Arbeitsrecht und Vorsitzende des Ausschusses Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).

Klaus Schmitz

Ich bin Klaus, ein Experte und leidenschaftlicher Autor für Real Raw News, einer digitalen Generalistenzeitung mit Schwerpunkt auf nationalen Nachrichten in Deutschland. Meine Leidenschaft gilt der Berichterstattung über aktuelle Ereignisse in den Bereichen Kultur, Wirtschaft und Sport. Ich bin stets bestrebt, unseren Lesern fundierte und aktuelle Informationen zu liefern, die sie informieren und zum Nachdenken anregen. Mit meiner langjährigen Erfahrung im Journalismus und meiner Liebe zur deutschen Sprache bin ich stolz darauf, Teil des Teams von Real Raw News zu sein.

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